Energiesparen in 2009:Neue Pflichten

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Bauherren müssen bei Verkauf, Neubau oder Modernisierung schon jetzt gesetzliche Auflagen zur Energieeinsparung erfüllen. Und bald noch mehr.

Manche Änderungen sind fest geplant, stecken aber noch im Gesetzgebungsverfahren.

"Die Energieeinsparverordnung (EnEV) soll Anfang 2009 durch eine Überarbeitung verschärft werden, um das Anforderungsniveau an Neubau und Häuser im Bestand zu verbessern", sagt Vera Moosmeyer vom Bauministerium in Berlin.

Die EnEV ist seit 2002 ein wichtiger Teil des deutschen Baurechts. "Sie stellt unter anderem Anforderungen an neu zu errichtende Gebäude, an bestehende Gebäude, aber auch an Gebäude, die modernisiert oder umgebaut werden sollen", erläutert der Fachbuchautor Peter Burk, der für die Stiftung Warentest das Buch "Modernisieren und Energie sparen" geschrieben hat.

Die EnEV 2009 soll nach Angaben des Bauministeriums unter anderem in folgenden Punkten geändert werden:

- Die energetischen Anforderungen an den Jahres-Primärenergiebedarf und die Wärmedämmung energetisch relevanter Außenbauteile werden um jeweils rund 30 Prozent erhöht.

- Oberste Geschossdecken, soweit begehbar, müssen unter bestimmten Voraussetzungen gedämmt werden.

- Nachtstromspeicherheizungen, die älter als 30 Jahre alt sind, sollen in größeren Gebäuden langfristig und stufenweise außer Betrieb genommen werden.

Diese vorgesehen Änderungen der EnEV sind noch nicht Gesetz. "Der Entwurf zur novellierten Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) hat den Bundesrat noch nicht passiert", erklärt Moosmeyer. Zuvor müsse das novellierte Energieeinsparungs-Gesetz (EnEG 2009) verabschiedet sein.

Unabhängig von der Novellierung der EnEV 2009 regelt laut Burk die geltende Energieeinsparverordnung 2007 schon die Bestimmungen zum Gebäudeausweis. Einen Energieausweis müssen seit dem 1. Juli 2008 Eigentümer von Wohngebäuden, die bis Ende 1965 erbaut wurden, Miet- und Kaufinteressenten vorlegen können.

"Diese Pflicht gilt vom 1. Januar 2009 an auch für Besitzer von Wohngebäuden ab Baujahr 1966", sagt Eva Reinhold-Postina vom Verband privater Bauherren (VPB) in Berlin.

Allgemein wird zwischen bedarfs- und verbrauchsorientiertem Ausweis unterschieden.

Pflichtanteil an erneuerbaren Energien

"Beim Bedarfsausweis legt der Fachmann dem Energieausweis die Bausubstanz und die Heizungsanlage des Gebäudes zugrunde", erklärt Reinhold-Postina. Aufgrund des energetischen Zustands des Gebäudes berechnet er die Energiemenge, die für Heizung, Lüftung, Klimaanlage und Warmwasserbereitung bei durchschnittlicher Nutzung benötigt würde. Der Verbrauchsausweis entstehe dagegen auf der Grundlage des erfassten Energieverbrauchs.

Ebenfalls von Januar 2009 an müssen Hausbesitzer bei vielen Neubauten einen Teil ihrer Wärme aus erneuerbaren Energien produzieren - also mit Solarwärmeanlagen, Wärmepumpen oder Biomasseheizungen. Hausbesitzer können dabei zwischen verschiedenen Systemen wählen, so die Deutsche Energie Agentur (dena) in Berlin: zum Beispiel Holzpelletheizungen, thermische Solaranlagen in Kombination mit normalen Heizungen oder Wärmepumpen.

Literatur: Peter Burk: Modernisieren und Energie sparen, Stiftung Warentest, ISBN 978-3-937-88079-2, 29,90 Euro; Bernd Söllner: Die Vor-Ort-Energieberatung, Verlag Müller, ISBN 978-3-78807-822-5, 19,80 Euro; Hans-Dieter Hegner: Energieausweis (EnEV): Die neue Energieeinsparverordnung für Gebäude, Haufe, ISBN: 978-3-448-07766-7, 6,90 Euro

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