Energieeinsparverordnung:Es wird teuer

Um die deutsche Klimabilanz steht es nicht zum Besten. Allein die Wohngebäude schlucken rund ein Drittel des landesweiten Energieverbrauchs.

Um die deutsche Klimabilanz steht es nicht zum Besten. Allein die Wohngebäude schlucken rund ein Drittel des landesweiten Energieverbrauchs. Bei älteren Immobilien liegen die Ursachen oftmals in der mangelnden Modernisierung.

Um der Energieverschwendung einen Riegel vorzuschieben, hat der Gesetzgeber die bestehende Energieeinsparverordnung (EnEV) überarbeitet, die neue Fassung ist am 1. Oktober 2009 in Kraft getreten. Doch was bedeutet das für Hauseigentümer und Vermieter?

Für Vermieter ist es besonders wichtig, sich über die Neuregelungen der EnEV zu informieren, denn viele Hauseigentümer müssen schnell aktiv werden, da andernfalls Geldbußen bis zu 50.000 Euro drohen.

So ist jeder Eigentümer, wenn er seine Immobilie veräußert oder neu vermietet, verpflichtet, sich einen Energieausweis durch einen zertifizierten Energieberater ausstellen zu lassen. Denn der Mieter oder der Kaufinteressent kann auf die Vorlage des Ausweises bestehen.

Kommt der Eigentümer dieser Pflicht nicht nach, kann ihn die zuständige Landesbehörde mittels Bußgeld zur Vorlage des Energieausweises zwingen.

Die Kosten für den Energieausweis kann der Vermieter bei der Modernisierung eines Gebäudes im Rahmen einer Mieterhöhung als Baunebenkosten auf die Mieter umlegen. Wurden keine Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt, muss der Vermieter selbst für die Kosten aufkommen.

Alle Vermieter, die modernisieren wollen, können sich bei den zuständigen Stellen um staatliche Fördermittel bemühen. Neben einzelnen Länderprogrammen zur Förderung von energetischen Sanierungen - Ansprechpartner sind Stadtverwaltungen und Baubehörden - gibt es auch Förderprogramme bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau.

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