Energieeinsparung:Vermieter muss Umbau vorrechnen

Wenn ein Vermieter zur Energieeinsparung sein Haus modernisieren lässt, muss er eine darauf folgende Mieterhöhung genau begründen.

Es muss für Mieter nachvollziehbar sein, dass durch den Umbau eine nachhaltige Einsparung gegeben ist.

Das geht aus einem Urteil des Amtsgericht Hamburg-St. Georg hervor, auf das der Mieterverein Hamburg hinweist (Az.: 923 C 26/06). Der bloße Hinweis auf eine Wärmedämmung und eine Auflistung der Arbeiten reicht nicht aus.

In dem Fall ließ ein Vermieter unter anderem das Dach und die Giebelfront eines Hauses dämmen. Einen Teil der Kosten wollte er auf die Jahresmiete umlegen - dazu stellte er den Mietern eine Auflistung der Kosten zur Verfügung.

Nach Ansicht des Gerichts hätte er aber zusätzlich wenigstens den alten und neuen Wärmedurchgangskoeffizienten nennen müssen. Ohne diese Angabe bleibe für den Mieter unklar, ob und wie sehr die Dämmung zur Einsparung von Heizenergie beiträgt.

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