Süddeutsche Zeitung

Energieausweis:Verbrauch muss genannt werden

Mieter müssen ihren Vermietern die Verbrauchsdaten für Heizung und Strom offenlegen, damit diese zum Beispiel einen Energieausweis beantragen können.

Mieter müssen ihren Vermietern die Verbrauchsdaten für Heizung und Strom offenlegen, damit diese zum Beispiel einen Energieausweis beantragen können. Darüber informiert die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins (DAV) in Berlin unter Berufung auf ein Urteil des Landgerichts Karlsruhe (Az.: 9 S 523/08) hin. Diese Verpflichtung gelte auch, wenn die Mieter die Kosten direkt mit dem Energieversorger abrechnen.

In dem Fall wollte der Vermieter eines Einfamilienhauses für das Gebäude einen Energieausweis ausstellen lassen. Dafür musste er die Verbrauchswerte der vorangegangenen Jahre nennen. Deshalb bat er die Mieter, ihm diese Werte mitzuteilen. Diese weigerten sich unter Berufung auf Datenschutzgründe.

Die Richter gaben dem Vermieter Recht und begründeten ihr Urteil damit, dass die Mitteilung der Verbrauchsdaten eine Nebenpflicht aus dem Mietvertrag sei. Ein datenschutzrechtliches Problem konnten die Richter nicht erkennen. Schließlich lese der Vermieter in vielen Fällen die Verbrauchswerte der Mieter selbst ab und rechne sie über die Nebenkosten ab.

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