Elektronische Lohnsteuerkarte:Endlich kommt die Pappe weg

Immer wieder wurde die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte verschoben. 2013 kommt sie wirklich - allerdings nur nach und nach. Für Angestellte bedeutet das eine Rückkehr zu fast vergessenen bürokratischen Aufgaben. Doch die können sich lohnen.

Malte Conradi

Einigen Arbeitnehmern mag die Hängepartie ganz willkommen gewesen sein. Denn dass die Behörden es in den vergangenen Jahren einfach nicht schafften, die lange beschlossene elektronische Lohnsteuerkarte einzuführen, ersparte vielen Deutschen Arbeit:

Die alte Papp-Lohnsteuerkarte von 2010 behielt Jahr für Jahr ihre Gültigkeit, alle Freibeträge wurden von den Finanzämtern automatisch aus den Vorjahren übernommen. Wer also nicht einen neuen Job anfing, ein Kind bekam oder heiratete, wer nicht in die Kirche eintrat oder die Steuerklasse wechselte, der war fein raus. Wo alles beim Alten blieb, mussten Angestellte sich um nichts kümmern.

Doch damit ist es nun offenbar wirklich vorbei - doch nicht für alle Arbeitnehmer. Denn nachdem ihre Einführung mehrmals wegen Software-Problemen der Ämter verschoben werden musste, steht die elektronische Lohnsteuerkarte nun kurz vor dem Start. Zum 1. Januar 2013 solle sie bundesweit eingeführt werden - hieß es jedenfalls bislang.

Nun aber wird die Sache noch ein wenig komplizierter: Aus einem Entwurf des Bundesfinanzministeriums für eine Anweisung an die Finanzämter geht nämlich hervor, dass die Arbeitgeber das elektronische Verfahren zwar "mit Wirkung ab dem 1. Januar 2013" anwenden "können".

Reibungsloser Start zum 1. Januar nicht sicher

Verpflichtend wird die Umstellung dem Entwurf zufolge aber erst ein knappes Jahr später: "Das Kalenderjahr 2013 wird hiermit als Einführungszeitraum bestimmt", heißt es. Den Arbeitgebern solle damit mehr Zeit gegeben werden, "um auch eventuelle technische und organisatorische Probleme, die bei einem gleichzeitigen Einstieg aller Arbeitgeber zu einem festen Termin entstehen könnten, zu vermeiden."

Ein Sprecher des Finanzministeriums wollte aber auch nicht ausschließen, was Finanzbeamte hinter vorgehaltener Hand schon länger argwöhnen: Dem Ministerium könnte ein weiterer - zumindest partieller - Aufschub ganz recht sein, weil der ein oder andere Vertragspartner die komplizierte Software bis zum Stichtag am 1. Januar nicht reibungslos zum Laufen kriege.

Für Arbeitnehmer heißt das: Einige von ihnen werden ihre erste Lohnabrechnung im neuen Jahr auf Grundlage der elektronischen Lohnsteuerkarte erhalten. Bei anderen wird es damit noch ein wenig dauern, theoretisch bis zur letzten Abrechnung des Jahres. Für sie gilt die alte Lohnsteuerkarte aus dem Jahr 2010 weiter - oder die in der Zwischenzeit vom Finanzamt ausgestellte Ersatzbescheinigung.

Freibeträge eintragen lohnt sich

Der Entwurf des Finanzministeriums sieht vor, dass die Arbeitgeber ihre Angestellten "zeitnah" über die Umstellung informieren sollen. "Für die Arbeitnehmer ist es ja wichtig zu wissen, ab wann das elektronische Verfahren für sie gilt", sagt Uwe Rauhöft, Geschäftsführer beim Verband der Neuen Lohnsteuerhilfevereine (NLV). Denn spätestens dann sollten sie prüfen, ob die elektronisch beim Finanzamt erfassten Daten korrekt sind: Einige Informationen könnten fehlerhaft von der bisherigen Steuerkarte übertragen worden sein, andere müssen in jedem Fall neu beantragt werden. So wie in der Folge zum Ende eines jeden Jahres. Eine Ausnahme bilden auch weiterhin die Freibeträge für Hinterbliebene und Behinderte. Sie müssen nicht jedes Jahr neu angemeldet werden.

Wer ganz sicher gehen will, dem rät Rauhöft, noch vor Ende dieses Jahres zu überprüfen, ob sowohl die Eintragungen auf der Pappkarte als auch die elektronisch gespeicherten Daten für das nächste Jahr korrekt sind. Formulare dafür gibt es beim örtlichen Finanzamt oder auf den Internetseiten der Bundesfinanzverwaltung unter www.formulare-bfinv.de. Die elektronisch gespeicherten Daten können Arbeitnehmer - nachdem sie sich registriert haben - mit ihrer Steueridentifikationsnummer unter www.elsteronline.de einsehen.

Wer es verpasst, sich die Freibeträge für das folgende Jahr zu sichern, verliert zwar unterm Strich kein Geld. Denn zu viel gezahlte Steuern können mit der Steuererklärung wieder reingeholt werden. Aber wer gibt dem Finanzamt schon gerne einen mehrere Monate laufenden und obendrein zinslosen Kredit?

In jedem Fall noch vor Silvester tätig werden sollten Angestellte, die im kommenden Jahr mit Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld I oder dem Elterngeld rechnen. Grundlage dafür ist das Nettogehalt am Jahresanfang, beziehungsweise die Steuerklasse, die in der Mehrzahl der letzten zwölf Monate vor der Geburt galt.

Die etwas in Vergessenheit geratene Praxis, Freibeträge gegen Ende des Jahres beim Finanzamt eintragen zu lassen, kann sich also kräftig lohnen. Nur die bunten Lohnsteuerkarten aus Pappe werden im kommenden Jahr endgültig zum Auslaufmodell.

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