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Abkommen mit Deutschland:Steueroase Schweiz trocknet aus

Deutsche können Schwarzgeld künftig nicht mehr in der Schweiz vor dem Fiskus verstecken. Beide Länder haben ein Abkommen geschlossen, mit dem sie ihren jahrelangen Streit beilegen. Von 2013 sind Vermögen in der Schweiz steuerpflichtig. Namen müssen die Banken aber weiterhin nicht herausrücken.

Nach jahrelangem Streit haben sich Deutschland und die Schweiz auf ein gemeinsames Steuerabkommen geeinigt. Das Nachbarland verliert damit ihren Status als Oase für deutsche Steuerflüchtlicnge - gibt ihr Bankgeheimnis aber nicht preis.

Die Finanzstaatssekretäre beider Länder unterzeichneten am Mittwoch ein sogenanntes Doppelbesteuerungsabkommen. Damit sei für die Zukunft gesichert, dass kein unversteuertes Geld deutscher Steuerpflichtiger in der Schweiz liege, sagte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums.

Auch für die Vergangenheit gebe es eine Lösung: Das Abkommen sieht zum einen die rückwirkende Besteuerung deutscher Bankguthaben in der Schweiz bis zum Jahr 2000 vor. Je nach Höhe des Kapitals und dem Alter des Schweizer Bankkontos sollen die Bankguthaben mit 19 bis 34 Prozent besteuert werden. Dabei sollen die Schweizer Banken die Steuer einbehalten und an die deutschen Behörden weiterleiten.

Die Identität der betroffenen Kunden von Schweizer Banken muss unter der Vereinbarung auch künftig nicht preisgegeben werden. "Die Schweiz ist als Finanzplatz sicher weiter attraktiv, wenn sie jetzt auch keine Wettbewerbsvorteile mehr gegenüber deutschen Banken hat", betonte der Sprecher des Bundesfinanzministeriums, Martin Kotthaus, in Berlin.

Sobald das Abkommen in Kraft getreten ist, werden die Schweizer Banken die Summe von zwei Milliarden Franken (1,9 Milliarden Euro) an Deutschland überweisen. Damit werden bislang unversteuerte deutsche "Alt"-Vermögen auf Schweizer Konten pauschal nachbesteuert. In Medienberichten war zuvor von zehn Milliarden Euro die Rede gewesen.

Ab Januar 2013 soll für alle Schweizer Bankguthaben von deutschen Steuerpflichtigen eine Abgeltungssteuer von 26,4 Prozent gelten. Auch diese Steuer wird von den Schweizer Banken einbehalten und an den deutschen Fiskus weitergeleitet. Zugleich können die deutschen Finanzbehörden im Verdachtsfall bei den Schweizer Behörden nachfragen, ob es dort ein Konto gibt.

Das Abkommen sei von "erheblicher Bedeutung", da der Steuerstreit die bilateralen Beziehungen lange Zeit schwer belastet habe, hieß es in deutschen Regierungskreisen. Es solle "ein echter Neuanfang sein in der Beziehung zur Schweiz".

Dank der Einigung kann sich der deutsche Finanzminister Wolfgang Schäuble auf zusätzliche Steuer-Milliarden freuen. Die Schweiz kann mit der Lösung ihr Bankgeheimnis retten.

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