Eigenbedarfskündigung:BGH stärkt Vermieter

Nach einem BGH-Urteil sind Wohnungsbesitzer nur zeitlich begrenzt dazu verpflichtet, einem Mieter nach einer Kündigung aus Eigenbedarf eine Ersatzwohnung anbieten.

Ein Wohnungsbesitzer ist nur zeitlich begrenzt dazu verpflichtet, einem Mieter nach einer Kündigung aus Eigenbedarf eine Ersatzwohnung anbieten. Eine alternative Unterkunft müsse nur während der Kündigungsfrist dem Mieter vorgeschlagen werden, heißt es in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH).

Häuser, ddp
(Foto: Foto: ddp)

Darüber hinaus müsse der Vermieter eine freie Alternativwohnung nicht anbieten. Die Richter gaben damit der Räumungsklage eines Testamentsvollstreckers recht. Dieser hatte für eine Erbin im Juni 2005 eine Eigenbedarfskündigung für eine Wohnung in München ausgesprochen. Der Deutsche Mieterbund kritisierte das Urteil als eindeutige Schwächung der Mieterposition. (Az.: VIII ZR 292/07)

Im konkreten Fall lief die Kündigungsfrist bis Ende Februar 2006. Die Mieterin zog jedoch nicht aus. Der Testamentsvollstrecker scheiterte mit seiner Klage zunächst vor dem Landgericht München. Er hätte der Mieterin eine Wohnung gleichen Zuschnitts im Haus anbieten müssen, die zu Ende März 2006 gekündigt worden sei, urteilte das Landgericht.

Vorwurf der Haarspalterei

Das hätte der Kläger nicht tun müssen, entschieden hingegen die BGH-Richter und bekräftigten damit ihre bisherige Rechtssprechung. Denn die vermeintliche Alternativwohnung sei erst zum 31. März 2006 und damit einen Monat nach Ende der Kündigungsfrist für den Eigenbedarf frei geworden. Da das Landgericht jedoch noch über das tatsächliche Bestehen des Eigenbedarfs entscheiden muss, wiesen der BGH den Fall zur erneuten Verhandlung dorthin zurück.

Mieterbund-Präsident Franz-Georg Rips sprach von Haarspalterei und einer extrem formalen Betrachtungsweise des BGH. Vor einer Räumung aufgrund einer Eigenbedarfskündigung sollten immer alle Alternativen geprüft und berücksichtigt werden, sagte er in Berlin. Dass im konkreten Fall eine in vier Woche sicher freiwerdende Wohnung den gekündigten Mietern nicht habe angeboten werden müssen, sei nicht nachvollziehbar.

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