Ehrenamt: Steuererleichterungen:Der Fluch der guten Tat

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Der Staat versucht, privates Engagement auch durch finanzielle Anreize zu fördern. Doch dabei kommt es bisweilen zu irrsinnigen Konstellationen - zum Beispiel eine Hartz-IV-Kürzung für ehrenamtlich Aktive.

Claus Hulverscheidt

Wer ein Ehrenamt übernimmt, tut dies meist ohne Hintergedanken und sicher nicht, weil er insgeheim auf eine Einladung zum Neujahrsempfang des Bundespräsidenten hofft. Den Respekt der Politik aber erwarten engagierte Bürger sehr wohl - weshalb derzeit quer durch alle gesellschaftlichen Schichten Aufregung darüber herrscht, dass Langzeitarbeitslosen, die ehrenamtlich als Bürgermeister tätig sind und dafür eine geringe Aufwandsentschädigung erhalten, die Hartz-IV-Zahlung gekürzt werden soll. Ein Irrsinn, wie etwa die stellvertretende SPD-Vorsitzende Manuela Schwesig findet: Wer sich freiwillig engagiere, dürfe dafür "nicht auch noch bestraft werden".

200 Berliner Bürger, die sich ehrenamtlich engagieren, ließen sich im August 2000 auf diesem Plakat abbilden. (Foto: dpa)

Rechtlich gesehen werden ehrenamtliche Ortsvorsteher wie "Übungsleiter" behandelt, das heißt: Sie dürfen zu ihrem eigentlichen Gehalt pro Jahr 2100 Euro steuer- und sozialabgabenfrei hinzuverdienen. Liegt die Vergütung höher, knappst der Fiskus nur von dem Teil ein Stück ab, der den Freibetrag übersteigt.

Die Regelung gilt für jeden Bürger, der sich als Ausbilder, Betreuer, Erzieher oder Pfleger im Kinder-, Jugend- oder Seniorenbereich betätigt. Ob im Sport, in Kunst und Kultur oder sonstwo, ist dabei egal. Einzige Voraussetzung: Auftraggeber muss die öffentliche Hand, die Kirche, ein gemeinnütziger Verein oder eine vergleichbare Einrichtung sein. Zudem darf die Tätigkeit nicht hauptberuflich ausgeübt werden.

Über die Übungsleiterpauschale hinaus gibt es die Ehrenamtspauschale, die für einen noch größeren Personenkreis interessant, dafür mit 500 Euro aber auch nicht ganz so lukrativ ist. Anspruchsberechtigt ist grundsätzlich jeder, der als Freiwilliger in einem gemeinnützigen Verein, der Kirche oder einer öffentlichen Einrichtung arbeitet.

Dabei spielt es keine Rolle, ob er sich als Vorstandsmitglied oder Zeugwart engagiert, auf dem vereinseigenen Parkplatz Schnee schippt oder den fußballverrückten Nachwuchs zu Auswärtsspielen kutschiert. Allerdings: Auch die Ehrenamts-Pauschale gilt nur für Nebenberufler, zudem sind die beiden Freibeträge nicht miteinander kombinierbar.

Steuerlich gefördert werden aber nicht nur die vielen aktiven, sondern auch die Millionen passiven Helfer in Deutschland. Wer etwa einen gemeinnützigen Verein unterstützt, sei es durch eine Spende oder seinen Mitgliedsbeitrag, kann dies beim Finanzamt angeben. Bei Beträgen bis zu 200 Euro im Jahr benötigt der Steuerzahler noch nicht einmal eine Quittung des Vereins, vielmehr reicht in aller Regel eine Buchungsbestätigung der Bank. Spenden können zudem bis zu einer Grenze von 20 Prozent des Jahreseinkommens steuerlich geltend gemacht werden. Wer mehr gespendet hat, kann den zunächst nicht berücksichtigen Betrag in einer der nächsten Steuererklärungen erneut aufnehmen.

Briefmarken fürs Ehrenamt

Unter der großen Koalition wurde jedoch nicht nur die Besteuerung sozial und kulturell engagierter Bürger geändert, sondern auch das Haftungsrecht: Seither sind etwa die Mitglieder eines Vereinsvorstands nicht mehr dem vollem Haftungsrisiko ausgesetzt. Sie können vielmehr nur noch dann zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie vorsätzlich oder grob fahrlässig einen Schaden verursacht haben.

Wem das alles als Dankeschön des Staates nicht ausreicht, der erfreut sich vielleicht an den Sonderbriefmarken, die die Bundesregierung Jahr für Jahr zugunsten der Arbeiterwohlfahrt, der Caritas, der Diakonie, des Deutschen Roten Kreuzes, des Paritätischen Wohlfahrtsverbands und der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland herausgibt.

Um die Bedeutung des Ehrenamts hervorzuheben, ließ sich das Finanzministerium vergangenes Jahr gar eine Premiere einfallen: Die vier verschiedenen Marken zeigten nicht nur entweder Äpfel, Erdbeeren, Heidelbeeren oder Zitronen; rieb man an den kleinen Postwertzeichen, rochen sie auch nach der jeweiligen Frucht. Dass für 2011 eine Serie mit Käsesorten geplant ist, wollte das Ministerium allerdings nicht bestätigen.

© SZ vom 24.01.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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