Ehepaare und eingetragene Lebensparter können sich vom Finanzamt wie ein einziger Steuerpflichtiger behandeln lassen: Sie geben nur eine Steuererklärung ab und erhalten nur einen Steuerbescheid. Was praktisch klingt, ist für die meisten Paare auch günstiger, vor allem, wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere. Es gibt aber auch Fälle, in denen eine Einzelveranlagung finanziell sinnvoller ist.
Jahr für Jahr können Ehegatten und eingetragene Partner neu entscheiden, ob sie zusammen oder getrennt veranlagt werden wollen. Bei einem Paar, das gemeinsam Steuern zahlt, wird das sogenannte Splittingverfahren angewandt. Das heißt: Die Einkünfte werden zwar getrennt ermittelt, dann jedoch zusammengerechnet. Schließlich wird für die Hälfte des gemeinsamen Einkommens die Steuer berechnet und mal zwei genommen.
Wann sich Splitting lohnt
Die Summe ist in der Regel niedriger als bei der Einzelveranlagung, weil die Steuern in Deutschland mit steigendem Einkommen nicht proportional steigen, sondern Besserverdiener einen höheren Prozentsatz ihres Verdienstes an den Staat zahlen müssen. Beim Splittingverfahren verzichtet der Partner mit dem niedrigen Einkommen auf ein bisschen was von seinem Steuervorteil, der Partner mit dem höheren Anteil wird dafür deutlich besser gestellt. Die Faustregel lautet: Verdienen beide Partner gleich viel, nützt ihnen das Splittingverfahren nichts. Sorgt einer allein für das Familieneinkommen, profitiert das Paar maximal. Bei der Zusammenveranlagung haften beide Partner gemeinsam für die laut Steuerbescheid fällige Steuer, unabhängig davon, wer wie viel verdient.
Ein Rechenbeispiel: Eine Ehefrau verdient 13 350 Euro im Jahr, ihr Mann bekommt ein Jahresgehalt von 66 650 Euro. Zusammen haben sie folglich ein Familieneinkommen von 80 000 Euro. Im Splittingverfahren wird dieses durch zwei geteilt. 40 000 Euro sind mit 8670 Euro zu versteuern (einen Online-Rechner für die Einkommensteuer finden Sie beispielsweise auf den Seiten des Bayerischen Landesamts für Steuern). Nimmt man diese Zahl mal zwei, erhält man den Steuerbetrag, den das Paar zusammen zahlen muss, nämlich 17 340 Euro. Getrennt veranlagt ergäbe sich hingegen eine Steuerlast von 797 Euro für die Frau plus 19 379 Euro für den Mann, also insgesamt 20 176 Euro. Durch das Splittingverfahren sparen die beiden 2836 Euro.
Achtung: Ihre Einkommenssteuer kann höher ausfallen als Grund- oder Splittingtabelle besagen, nämlich dann, wenn Sie Einkünfte haben, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Dazu gehören zum Beispiel Arbeitslosen-, Kranken-, Mutterschafts- und Elterngeld. Eine vollständige Aufstellung ist im Paragrafen 32b des Einkommensteuergesetzes nachzulesen, für die Steuerberechnung stellt das Bayerische Landesamt für Steuern einen eigenen Online-Rechner zur Verfügung.