Süddeutsche Zeitung

Ehegattensplitting:Kampf gegen die ungeliebte Steuerklasse V

Keine Steuerstufe verursacht so viel Ärger wie die Klasse V. Die FDP will nun mit der Forderung nach ihrer Abschaffung Wahlkampf machen. Sie sei vor allem für verheiratete Frauen, die arbeiten wollen, eine Strafe.

Die Steuerklasse V sorgt zuweilen für Streit: Sie lässt bei verheirateten Paaren mit unterschiedlich hohen Einkommen, die sich auf die Steuerklassen III und V aufteilen, das Nettogehalt der Person mit der Steuerklasse V schmaler aussehen, dafür das Nettogehalt des Partners umso besser. Der Grund: Der Steuerabzug ist in der Steuerklasse V höher. Zwar gleicht sich das in der gemeinsamen Steuererklärung später aus, doch die Arbeit der Person in der Steuerklasse V wird auf dem Gehaltszettel zunächst entwertet.

In der FDP wird darum nun der Ruf nach Abschaffung dieser Steuerklasse laut. Johannes Vogel zufolge, arbeitsmarktpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion, würden durch die Klasse vor allem verheiratete Frauen benachteiligt. Er sagte dem Handelsblatt: "Ich hielte es für sehr gut, wenn die Koalition die Abschaffung noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg bringen würde." Sollte die Koalition sich nicht einig werden, werde die Forderung "wesentlicher Bestandteil des FDP-Wahlprogramms sein." Schon als Oppositionspartei hatten die Liberalen die Abschaffung der Steuerklasse gefordert, waren aber damit nicht durchgekommen (Gesetzentwurf von 2006 als PDF).

Splitting-Vorteile erst später geltend machen

Die Steuerklasse, sagte Vogel, "bestraft faktisch vor allem verheiratete Frauen, die arbeiten wollen". Bisher können Ehepaare mit unterschiedlich hohen Einkommen für den mehr verdienenden Partner die günstige Steuerklasse III wählen; dafür muss der andere - meist die Partnerin - die ungünstige Klasse V akzeptieren. So geht ein Anreiz, sich höherbezahlte Jobs zu suchen, verloren (mehr zur Problematik der Steuerklasse V lesen Sie hier). Viele Frauen nehmen in diesen Fällen eher Minijobs an.

Würde Vogels Vorstoß umgesetzt, wäre diese ungleiche Lastenverteilung nicht mehr möglich. Beide Partner blieben dann in der Regel in der Klasse IV und würden die steuerlichen Splitting-Vorteile erst mit der Steuererklärung geltend machen.

Über die ungünstigen Folgen der derzeitigen Regeln zu Minijobs und Ehegattensplitting hatte eine Studie der Bertelsmann-Stiftung im Herbst befunden: "dass vor allem Zweitverdiener in Paarhaushalten, zumeist Frauen, in geringfügigen Beschäftigungsformen verharren, obwohl sie aufgrund ihrer Qualifikationen und zeitlichen Möglichkeiten umfangreichere und anspruchsvollere Tätigkeiten ausüben könnten."

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