Süddeutsche Zeitung

Ehegattensplitting für gleichgeschlechtliche Ehen:Was das Urteil für Homosexuelle bedeutet

Manchen Paaren bringt es wenig, anderen Tausende Euro: Jetzt können auch Homosexuelle vom Ehegattensplitting profitieren. Das kostet den Staat Geld - aber es sind Peanuts im Vergleich zu den Summen, auf die er bei Heterosexuellen verzichtet. Fragen und Antworten.

Von Jannis Brühl und Matthias Huber

Rechtliche Gleichstellung auch in Steuerfragen: Homosexuelle, die in eingetragenen Partnerschaften leben, freuen sich über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Ehegattensplitting. Ihnen diese Steuererleichterung vorzuenthalten, sei eine "mittelbare Ungleichbehandlung wegen der sexuellen Orientierung", entschieden die Karlsruher Richter (Az.: 2 BvR 909/06). Es geht um mehrere Millionen Euro, Zehntausende profitieren. Fragen und Antworten zur Neugestaltung des Ehegattensplittings:

Was ist Ehegattensplitting?

Das Ehegattensplitting senkt die Steuerbelastung von Eheleuten, jetzt auch von Paaren in eingetragenen Lebenspartnerschaften. Das Einkommen beider Partner wird addiert - und anschließend halbiert. Auf dieses halbe Gesamteinkommen wird dann die Steuerlast für jeden Partner berechnet. Das Ehegattensplitting stellt also sicher, dass alle Paare mit gleichem Gesamteinkommen auch gleich viel Steuern zahlen müssen - unabhängig davon, wie es sich auf die beiden Partner verteilt. Verdient ein Paar also beispielsweise gemeinsam jährlich 100.000 Euro, wird der Betrag besteuert wie zwei Alleinstehende mit jeweils 50.000 Euro. Auch wegen der steuerlichen Progression profitieren Gutverdiener vom Splitting.

Wie viel Geld können Paare mit dem Splitting sparen?

Das hängt vom Einkommensgefälle zwischen den Partnern ab. Ist einer der Partner Alleinverdiener, so spart das Paar bei 100.000 Euro Gesamteinkommen jährlich etwa 8600 Euro. Diese Ersparnis sinkt aber deutlich, sobald der zweite Partner auch verdient: Wenn er nur mit einem 450-Euro-Job zu den 100.000 Euro Gesamteinkommen beiträgt, reduziert sich die Steuerersparnis auf 6200 Euro. Verteilt sich das Einkommen zu 60 und 40 Prozent, spart das Paar durch das Splitting jährlich noch etwa 360 Euro, bei einer Verteilung von 70/30 sind es immerhin etwa 1200 Euro, 80/20 ergeben eine Ersparnis von etwa 2600 Euro. Verteilen sich die 100.000 Euro genau gleichmäßig, ist die Ersparnis gleich null. Das Ehegattensplitting begünstigt also die Alleinverdienerehe.

Welche Steuerbescheide sind betroffen?

Grundsätzlich erst einmal alle, die bislang nur vorläufig ergangen sind. Das Bundesverfassungsgericht hat angeordnet, dass die Politik das Gesetz rückwirkend zum 1. August 2001 ändern muss. Damals trat das Gesetz zur eingetragenen Lebenspartnerschaft für homosexuelle Paare in Kraft. Steuerbescheide aus den Jahren 2011 und früher sind aber im Normalfall bereits bestandskräftig. Viele Steuerberater raten gleichgeschlechtlichten Lebenspartnern seit Jahren, bei ihrem Finanzamt die Zusammenveranlagung zu beantragen und Einspruch gegen anderslautende vorläufige Bescheide einzulegen. Wer diesen Rat befolgt hat, hat jetzt gute Aussichten, auch aus früheren Jahren noch Geld vom Staat zurückzubekommen.

Wie viele Paare können in Zukunft von dem Urteil profitieren?

Die genauesten Zahlen liefert wohl der vor kurzem veröffentlichte Zensus der Bundesrepublik. Die Befragung dazu fand im Mai 2011 statt. Damals lebten demnach in Deutschland 34.000 gleichgeschlechtliche Partnerschaften. Davon waren 40 Prozent Frauen.

Kann Deutschland sich das leisten?

Locker, auch wenn die Kosten für den Bund nur geschätzt werden können. Die Bundesregierung berechnete im Frühjahr 2012 auf Anfrage der Linken im Bundestag, dass die Steuermindereinnahmen pro Jahr etwa 30 Millionen Euro betragen würden, wenn auch homosexuelle Lebenspartnerschaften profitieren würden (Antwort der Regierung als PDF). Dabei legte sie einen mittleren Splitting-Effekt, also eine Ersparnis pro Paar von 1300 Euro, zugrunde. Das sei ein Betrag, "wie er bei Ehepaaren auftritt". Diese Berechnung beruhte aber auf der damals bereits veralteten Zahl von 23.000 eingetragenen Lebenspartnerschaften. Gerechnet mit den vergangene Woche veröffentlichten Zahlen aus dem Zensus 2011 - 34.000 Paare - würde deren jährliche Entlastung insgesamt höchstens 44 Millionen Euro betragen. Das Bundesfinanzministerium hat als Reaktion auf das Urteil bekanntgegeben, es schätze die finanziellen Auswirkungen des Urteils auf insgesamt unter 30 Millionen EUR jährlich.

Frank Hechtner, Steuerökonom an der Freien Universität Berlin, glaubt, dass die Regierung in ihrer Schätzung die Ersparnis pro Paar zu hoch angesetzt habe. Das Einkommensgefälle in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften sei geringer: "Der Splitting-Vorteil könnte im Durchschnitt geringer ausfallen als in klassischen Ehen. In gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften arbeiten öfter beide Partner - auch weil viele von ihnen keine Kinder haben." So oder so wäre die Entlastung für homosexuelle Partnerschaften nur ein Bruchteil dessen, was dem Staat bisher jährlich durch das Splitting für Heterosexuelle entgeht. Der Bundesregierung zufolge kostet die Regel sie jährlich 19 Milliarden Euro Steuereinnahmen.

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