Die neue Steuerpauschale:Licht und Schatten

Die Vor- und Nachteile der pauschalen Besteuerung für spezielle Erträge aus Kapitalvermögen liegen im Detail. Ein Großteil der Anleger spart Zeit - Gutverdienende sparen Geld.

Auch wenn von einer Vielzahl von Banken und stärker noch von Investmentgesellschaften die Abgeltungsteuer als geldfressendes Schreckgespenst gezeichnet wird, ganz so dramatisch ist sie nicht. Allerdings gibt es auch hier wie bei fast jeder Steuerreform Gewinner und Verlierer.

Die neue Steuerpauschale: Die Attraktivität von Investitionen in Aktien wird im Jahr 2009 einiges an Glanz einbüßen.

Die Attraktivität von Investitionen in Aktien wird im Jahr 2009 einiges an Glanz einbüßen.

(Foto: Foto: Photocase/mein-filmen.de)

Vorteile haben vor allem gutverdienende Anleger, deren Kapitalerträge in erster Linie in Form von Zinsen anfallen. Diese werden ab 2009 nicht mehr mit dem individuellen Steuersatz von maximal 45 Prozent, sondern nur noch mit den pauschalen 25 Prozent der Abgeltungsteuer belastet - zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

Auch Personen, die hauptsächlich von ihren Vermögenseinnahmen leben, stellen sich mit der neuen Pauschalsteuer besser. Denn sie bezahlen auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne künftig nur noch die Abgeltungsteuer, während diese Kapitaleinkünfte bislang der progressiven Einkommensteuer unterlagen - 25 Prozent sind hier bei gut 15.000 Euro jährlich für Ledige und 30.000 Euro für gemeinsam veranlagte Verheiratete schnell erreicht. Für diese gutsituierten Privatiers dürfte es dann auch zu verschmerzen sein, dass sie Depotgebühren oder die Ausgaben für die Vermögensverwaltung ab 2009 nicht mehr als Werbekosten steuerlich geltend machen können.

Zuviel gezahlte Steuern werden erstattet

Für Geringverdiener, deren Einkommensteuersatz unter 25 Prozent liegt, bringt die Abgeltungsteuer kaum eine Verschlechterung, zumindest grundsätzlich nicht. Denn wenn die abgeführte Pauschale höher sein sollte als der individuelle Steuersatz, kann sich der Anleger die zu viel einbehaltene Steuer über die Steuererklärung zu Kapitaleinkünften zurückholen. Allerdings zweifeln viele Steuerberater, dass dies auch geschieht, und schätzen, dass gerade Geringverdiener Geld an den Staat verschenken werden. Zudem wird die 25-Prozent-Pauschale erst einmal abgezogen und steht bis zur Erstattung nicht für Anlagezwecke zur Verfügung.

Als Verlierer der neuen Steuer müssen Anleger gelten, die in Aktien investieren. Dies gilt insoweit, als dass sie nicht bis Ende 2008 ein langfristig orientiertes Aktiendepot angelegt haben, an dem sich in den kommenden Jahren nichts ändert. Doch auch in diesem Fall müssen sie bei Dividendenzahlungen Einbußen hinnehmen, da diese nicht mehr wie bislang nach dem Halbeinkünfteverfahren zur Hälfte mit dem individuellen Einkommensteuersatz, sondern vollständig mit 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag plus Kirchensteuer belastet werden.

Jede Depotbewegung löst eine Besteuerung aus

Auch wer sein Depot häufig umschichtet, wird durch die Abgeltungsteuer in der Regel schlechter gestellt als bisher. Zusätzlich zu den bei jeder Depotbewegung anfallenden Gebühren schmälert in Zukunft auch die jeweils anfallende Steuer auf die Kursgewinne die Rendite.

Ein großer Teil der Anleger gewinnt jedoch Zeit. Zeit, die bislang auf die Aufstellung der Einkünfte aus Kapitalvermögen im Rahmen der Einkommensteuererklärung verwendet werden musste. Denn wenn diese Erklärung auch in vielen Fällen weiterhin sinnvoll oder sogar nötig sein wird, den nicht von diesen Ausnahmen Betroffenen spart die pauschale Abgeltungsteuer diese Arbeit.

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