Deutsche Bank: Provisionen:Bitte unterschreiben Sie hier!

Eine Unterschrift und schon ist das Geld futsch: Die Deutsche Bank möchte von ihren Kunden das Einverständnis, Provisionen behalten zu dürfen. Verbraucherschützer sind entsetzt.

Daniela Kuhr

Briefe von der Bank gehören nicht unbedingt zur beliebten Lektüre. Schon gar nicht, wenn es sich um ein eng bedrucktes Schreiben in winziger Schrift handelt und "Rahmenvereinbarung für Wertpapiergeschäfte" drüber steht. Solche Schreiben verschickt die Deutsche Bank bereits seit einiger Zeit an ihre Depotkunden - mit der Bitte um Unterschrift und Rücksendung.

Hauptversammlung Deutsche Bank

Die Deutsche Bank will von ihren Kunden die Erlaubnis, Provisionen für Wertpapiergeschäfte behalten zu dürfen.

(Foto: ag.ddp)

Verbraucherschützer raten allerdings davon ab. "Wir empfehlen, die Rahmenvereinbarung nicht zu unterschreiben", sagt Dorothea Mohn, Finanzexpertin beim Bundesverband der Verbraucherzentralen (Vzbv). Ihre Kritik entzündet sich an einem Satz, der ziemlich genau in der Mitte des Schreibens auftaucht. Dort heißt es: "Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Bank die von den Emittenten an sie geleisteten Vertriebsvergütungen behält."

Der Satz ist insofern verwunderlich, als Banken und Sparkassen ohnehin schon seit Jahren die Vertriebsvergütungen für sich behalten. "Die Formulierung zeigt, dass man sich bei den Banken offenbar nicht ganz sicher ist, ob das zu recht geschehen ist", sagt Mohn.

Höchst umstrittene Praxis

Rückvergütungen sind absolut üblich. Das System funktioniert so: Vermittelt eine Bank ihrem Kunden einen Fonds oder ein Zertifikat, so zahlt der Anleger eine Provision an die Fondsgesellschaft oder den Emittenten des Zertifikats. Der Emittent wiederum zahlt eine Vergütung an die Bank, quasi als Belohnung für den Vertrieb.

Der Bundesgerichtshof entschied vor drei Jahren, dass diese "Kickback-Provisionen" zwar grundsätzlich zulässig sind, die Bank den Kunden aber darüber informieren muss. Denn es bestehe die Gefahr, dass die Bank dem Anleger nicht das Produkt vermittelt, das am besten für ihn geeignet ist, sondern dasjenige, das der Bank die meiste Provision bringt. Banken, die die Rückvergütung in der Vergangenheit verschwiegen haben, müssen seither mit Schadenersatzklagen rechnen.

Es laufen bereits zahlreiche Prozesse. Doch womöglich sind sie nichts im Vergleich zu dem, was noch auf die Banken zukommen könnte. Inzwischen stellen sich nämlich immer mehr Anleger die Frage, ob die Banken die Provisionen der Emittenten überhaupt zu recht einbehalten haben - oder ob sie sie nicht vielmehr ihren Kunden hätten herausgeben müssen. "Diese Frage ist höchstrichterlich noch nicht geklärt", sagt Diana Römhild von der Tübinger Kanzlei Tilp Rechtsanwälte, die 2007 das Kickback-Urteil vor dem Bundesgerichtshof erstritten hatte.

Die Transparenz fehlt

Römhild ist überzeugt, dass die Banken mit dem Vertrieb von Fonds eine sogenannte Geschäftsbesorgung für ihre Kunden erledigen - und daher laut Bürgerlichem Gesetzbuch alles herausgeben müssen, was sie durch die Geschäftsbesorgung erlangen, also insbesondere Rückvergütungen jeglicher Art. Die Deutsche Bank wolle sich nun offenbar absichern, meint sie. "Vermutlich befürchtet sie andernfalls zahllose Klagen, zumal der Bundesgerichtshof in den letzten Jahren viele anlegerfreundliche Urteile gefällt hat."

Genau so sieht das auch Verbraucherschützerin Mohn. Ihr ist ein Fall bekannt, in dem ein Kunde die Deutsche Bank bat, ihm sämtliche Provisionen auszuzahlen, die sie in den vergangenen Jahren in seinem Fall erhalten hat. "Insgesamt kamen gut 700 Euro zusammen", erzählt Mohn. Die Bank habe zwar alles aufgelistet, sich aber geweigert, ihm das Geld zu zahlen.

"Sie argumentierte damit, dass es sich nicht um einen Geschäftsbesorgungsvertrag handelt, sondern um einen reinen Kaufvertrag, bei dem nichts herauszugeben sei." Mohn fragt sich nun: "Wenn die Bank sich da so sicher ist, warum will sie dann jetzt von ihren Kunden die Rahmenvereinbarung unterschrieben haben?"

Mohn rät, die Vereinbarung nicht zu unterschreiben, sondern stattdessen die Bank um Herausgabe der Provisionen zu bitten. "Unserer Ansicht nach steht das Geld den Kunden zu. Wer unterschreibt, verzichtet auf das Recht der Herausgabe." Zugleich stellt sie mit gewissem ironischen Unterton fest, dass es "fast löblich" von der Deutschen Bank ist, die Kunden ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass sie die Provisionen für sich behalten will. "Andere Banken schweigen sich darüber einfach aus."

Ihrer Ansicht nach wäre es am besten, die Provisionen abzuschaffen und stattdessen für die Beratung Geld zu verlangen. Anwalt Tilp hat ohnehin Zweifel, ob das Deutsche-Bank-Formular funktioniert. "Ich halte die Klausel für unwirksam. Sie macht dem Kunden nicht hinreichend transparent, auf welche Rechte er mit Unterschrift verzichtet."

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