Die Gleichzeitigkeit der Ereignisse ist auffällig: Die Münchner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Noch-Chef der Deutschen Bank, Josef Ackermann, und andere Bankmanager wegen versuchten Prozessbetrugs; in der vergangenen Woche wurden sogar Büros und Privaträume in Frankfurt durchsucht. Das wurde am Montag bekannt. Hintergrund ist die seit Jahren laufende Auseinandersetzung um den Zusammenbruch der Kirch-Gruppe, die damit weiter eskaliert. Und am selben Tag teilt Ackermann kurz vor Börsenschluss mit, dass er nicht wie geplant in den Aufsichtsrat der Deutschen Bank wechseln werde.
Eigentlich wollte der Schweizer, den viele bei Deutschlands größtem Kreditinstitut für unentbehrlich hielten, nach dem Ende seiner Amtszeit als Konzernchef in das Aufsichtsgremium wechseln und dort später möglicherweise auch den Vorsitz übernehmen; dies wurde in der Öffentlichkeit heftig kritisiert. Dazu wird es nun nicht kommen.
Der Schritt Ackermanns ist richtig und uneingeschränkt zu begrüßen. Denn die Vorschriften zur guten Unternehmensführung, also die sogenannten Corporate-Governance-Regeln, verbieten einen direkten Wechsel vom Vorstand in den Aufsichtsrat.
Und das aus wohlkalkulierten Gründen. Ein ehemaliger Konzernchef oder Vorstand soll nicht seinen Nachfolger - im Falle Ackermanns sind es sogar zwei neue Chefs - auf die Finger schauen, dabei möglicherweise selbstsüchtig jeden neuen Schritt kritisieren oder sogar wichtige Veränderungen unterbinden. Wie auch immer das alles zusammenhängen mag - dieser Montag wird einmal als ein guter Tag für die Unternehmenskultur in Deutschland in Erinnerung bleiben.