Debatte um Ehegattensplitting:Ende der steuerlichen Zweisamkeit

Ehegattensplitting könnte zu einem zentralen Thema im Bundestagswahlkampf werden

Ehegattensplitting: wohl eines der zentralen Themen im Bundestagswahlkampf

(Foto: dpa)

Wer mittendrin stehen will im Sturm der Entrüstung, muss nur eines tun: die Abschaffung des Ehegattensplittings fordern. Jahrzehnte stand es für die gerechte Besteuerung von Familien. Nun sehen einige das ganz anders.

Von Daniela Kuhr, Berlin

Auf einmal wird das Ehegattensplitting wieder heiß diskutiert. Es ist ein heikles Thema. Wie heikel, zeigen unzählige Kommentare im Internet. Während sich dort viele mit Verve für das Splitting aussprechen, argumentieren andere nicht weniger leidenschaftlich dagegen: Es sei nicht mehr zeitgemäß. Es fördere Ehen statt Familien mit Kindern. Zudem sei es frauenfeindlich, weil es für Frauen dadurch uninteressanter werde, eine bezahlte Arbeit aufzunehmen.

Spätestens seitdem die Grünen auf ihrem Parteitag beschlossen haben, das Ehegattensplitting schrittweise abzuschmelzen, steht fest: Die Debatte darüber wird eines der zentralen Themen im Bundestagswahlkampf. Zuvor hatte bereits die SPD angekündigt, das Splitting für neu geschlossene Ehen streichen zu wollen. Doch wieso ist das Ehegattensplitting überhaupt so umstritten?

Es hatte ja einmal gute Gründe gegeben, warum es eingeführt wurde. So hatte das Bundesverfassungsgericht 1957 die bis dahin übliche Zusammenveranlagung von Ehegatten kritisiert, weil bei ihr manche Ehepaare höher besteuert wurden als andere, obwohl ihr Gesamteinkommen gleich war.

Einkommen von Verheirateten zusammengerechnet

Der Gesetzgeber reagierte, indem er das Splitting einführte. Dabei werden die beiden Einkommen von Verheirateten zusammengerechnet und durch zwei geteilt. Die Steuer, die sich daraus ergibt, wird dann wieder mit zwei multipliziert. Steuerlich werden die Eheleute also so gestellt, als hätte jeder exakt gleich viel zum Familieneinkommen beigetragen.

Fände diese Aufteilung nicht statt, könnte das wegen des progressiven Einkommensteuertarifs, bei dem der Steuersatz mit zunehmendem Einkommen steigt, zu einer Ungleichbehandlung führen. So müsste ein Ehepaar, bei dem einer viel und der andere wenig verdient, am Ende mehr Steuern zahlen als ein Paar, bei dem beide gleich viel verdienen - und das, obwohl das Haushaltseinkommen in beiden Fällen gleich hoch ist. Wie sich das auswirken kann, zeigt die folgende Berechnung für ein Haushaltseinkommen von 80.000 Euro, die der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) anhand des Steuertarifs 2013 erstellt hat.

Variante eins: Mann und Frau verdienen beide jeweils 40.000 Euro. Werden sie zusammen veranlagt, so fielen für beide in diesem Jahr jeweils 8983 Euro an Steuern an (ohne Solidaritätszuschlag), zusammen also 17.966 Euro. Das entspricht exakt dem Betrag, der auch bei einer individuellen Besteuerung von nichtverheirateten Paaren fällig wäre.

"Keine beliebig veränderbare Steuer-Vergünstigung"

Variante zwei: Der Mann verdient 60.000 Euro, die Frau 20.000 Euro. Würden sie zusammen zum Splittingtarif veranlagt, fielen erneut 17.966 Euro an, da die Einkommen ja addiert und durch zwei geteilt werden. Bei individueller Besteuerung dagegen müsste der Mann auf sein Einkommen 17.004 Euro Steuern zahlen und die Frau 2677 Euro - macht zusammen 19.681 Euro. Das wären 1715 Euro mehr als bei Anwendung des Splittings.

Noch deutlicher wird der Splittingvorteil in Variante drei: Der Mann verdient 80.000 Euro und die Frau gar nichts. Würde er individuell besteuert, müsste er nach der Berechnung des NVL 25.404 Euro an Steuern zahlen - und damit 7438 Euro mehr als bei Anwendung des Splittingtarifs, bei dem, wie gesagt, nur 17.966 Euro an Steuern anfielen.

Befürworter sehen Korrektur der Ungerechtigkeit

Das Ehegattensplitting sorgt also dafür, dass Ehepaare mit gleich hohem Haushaltseinkommen auch gleich hoch besteuert werden, egal, welcher Partner wie viel zum Einkommen beiträgt. Die Befürworter des Splittings sehen in ihm daher lediglich eine Korrektur der Ungerechtigkeit, die sich vor allem, aber nicht nur für Alleinverdiener-Ehen daraus ergeben würde, dass der Steuersatz mit zunehmendem Einkommen ansteigt.

Dabei berufen sie sich auch auf das Bundesverfassungsgericht, das 1982 festgestellt hat: Das Ehegattensplitting sei "keine beliebig veränderbare Steuer-Vergünstigung". Allerdings, und darauf wiederum stützen sich zahlreiche Kritiker des Splittings, hat das Bundesverfassungsgericht nie gesagt, dass es die einzige verfassungsgemäße Form der Besteuerung sei. Ihrer Ansicht nach ist es sehr wohl veränderbar, nur eben nicht beliebig.

"Besondere Anerkennung der Aufgabe der Ehefrau"

In seinem Urteil aus dem Jahr 1982 stellte das Verfassungsgericht noch etwas fest: Mit dem Splitting sei auch eine "besondere Anerkennung der Aufgabe der Ehefrau als Hausfrau und Mutter" verbunden. Dieser Satz ist aus zwei Gründen bemerkenswert: Zum einen beschleichen einen leise Zweifel, ob das Gericht das heute immer noch so formulieren würde. Schließlich hat sich die Gesellschaft in den vergangenen 30 Jahren verändert.

Zum anderen aber stimmt die Aussage genau genommen auch gar nicht. Denn an die Rolle der Mutter knüpft das Splitting mitnichten an. Vielmehr kommt jede Ehe in den Genuss der Splittingvorteile, unabhängig davon, ob Kinder vorhanden sind oder nicht. Das ist auch einer der zentralen Kritikpunkte der Gegner des Splittings. Sie meinen, ein modernes Steuerrecht müsse Familien fördern statt Ehen.

Paare mit Gehaltsunterschieden profitieren

Eine Familie wiederum bestehe aus Eltern und Kindern, wobei die Eltern nicht zwangsläufig verheiratet sein müssten. Zudem würden auch Alleinerziehende mit ihren Kindern eine Familie bilden.

Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass die Vorteile aus dem Ehegattensplitting immer größer werden, je größer der Einkommensunterschied zwischen den Ehegatten ist. Am meisten profitieren eben Ehen, in denen der eine sehr viel und der andere gar nichts verdient. Laut NVL lassen sich durch das Splitting im Vergleich zur getrennten Veranlagung derzeit bis zu 8196 Euro Steuern sparen. Bei extrem hohen Einkommen, bei denen die Reichensteuer von 49 Prozent greift (was bei Eheleuten ab einem gemeinsamen Einkommen von 501.462 Euro der Fall ist), beträgt die Steuerersparnis sogar bis zu 15.719 Euro.

Subvention für Alleinverdiener-Ehen

Aus Sicht der Kritiker ist das nicht mehr zu rechtfertigen. Zwar sind sie überwiegend ebenfalls der Meinung, dass man es steuerlich berücksichtigen muss, wenn von einem Gehalt zwei oder mehr Menschen leben müssen statt nur einer. Allerdings gehe die steuerliche Entlastung, die durch das Splitting eintritt, von einer gewissen Einkommenshöhe an deutlich über das hinaus, was an Unterhalt zu zahlen wäre, stellt beispielsweise das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) fest.

Soll heißen: Vor allem bei Alleinverdiener-Ehen mit hohem Einkommen stellt das Splitting nicht mehr nur ein Korrektiv der Steuerprogression dar, sondern eine Subvention - und damit letztlich ein Steuergeschenk. Erschwerend hinzu kommt, dass für Frauen dadurch der Anreiz sinkt, beispielsweise nach der Babypause wieder arbeiten zu gehen. Denn sie wissen, dass sich ihre Arbeit erst lohnt, wenn sie mindestens den Steuervorteil wieder hereinholen, der dem Paar künftig verloren geht.

Angesichts der wachsenden Zweifel am Splitting werden in Politik und Wissenschaft mittlerweile einige Alternativen diskutiert. Sie reichen von einem Familiensplitting, bei dem das gegenwärtige Splitting auf die ganze Familie ausgedehnt wird, sodass Kinder mitberücksichtigt würden - bis zur strikten Individualbesteuerung, bei der jedes Einkommen getrennt besteuert würde. In Großbritannien, Schweden, den Niederlanden oder Österreich ist das beispielsweise bereits der Fall.

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