Datenschutz:Erst mal ausziehen

Wohnung mieten Immobilien Wohnungsbesichtigung Warteschlange

Lange Schlange: Vor allem in angespannten Mietmärkten wie München müssen Interessenten viele Informationen preisgeben, um eine Chance auf eine Wohnung zu haben.

(Foto: Stephan Rumpf)

Staatsangehörigkeit, Familienstand, Grund des Umzugs: Manche Makler fordern Informationen, die sie gar nicht haben dürfen.

Von Martina Scheffler/dpa

Ein Herbstabend in München, kurz vor 18 Uhr. Ein Pulk junger Leute steht vor einem schmucklosen Mehrfamilienhaus aus den Siebzigerjahren. Manche wippen nervös mit dem Fuß, einige gucken skeptisch zu Boden. Alle warten auf eine blonde Frau im roten Blazer. Sie hat etwas Heißbegehrtes zu vergeben: ein Apartment, 28 Quadratmeter, "mit guter Infrastruktur und Balkon". So steht es im Angebot der Maklerfirma ProEigentum Immobilien GmbH. Die Wohnungssucher haben sich vorbereitet. Kaum jemand kommt ohne Informationen, die er sonst sogar engen Freunden nicht offenbaren würde: Einkommensbescheide zum Beispiel. Viele Vermieter wollen solche Dokumente schon vor der Besichtigung sehen, auch wenn das den Datenschutzgesetzen widerspricht. Und manche Interessenten geben persönliche Dinge ungefragt preis, einfach, weil sie auf dem angespannten Wohnungsmarkt um jeden Vorteil kämpfen müssen.

"Here's all the information" - alles da, so tönt es aus einem Bewerbungsgespräch. Der Anwärter hat eine Mappe dabei, Schufa-Bonitätsauskunft inklusive. Immobilienwirtin Anna Maria Grohmann - die Frau im roten Dress - muss sogar einige Leute bremsen. Manche Informationen weist sie erst mal zurück. Allerdings hat ihr Büro angesichts der Bewerbermassen und der geringen Zahl an freien Wohnungen vorher schon gesiebt: ProEigentum setzt eine Software ein, um eine Vorauswahl zu treffen - damit nicht alle 600 Interessenten durchgeschleust werden, sondern nur um die 60. So sind an diesem Abend jeweils bis zu zehn Anwärter im Viertelstundentakt gekommen, um die Einzimmerwohnung anzuschauen. 555 Euro plus Heizkosten verlangt der Vermieter, knapp 20 Euro pro Quadratmeter. Viel Geld, aber kleine Wohnungen sind rar. Eine 19 Jahre alte Münchnerin sucht seit drei Monaten vergeblich. "Viele Rückmeldungen bekomme ich leider nicht." 40 Bewerbungen, zwei Einladungen, das ist ihre Ausbeute. Vielleicht ist der Verdienst zu gering? 1100 Euro netto, gibt sie fast verschämt an. "Wenn Sie sich bewerben und diese Summe reinschreiben, dann lädt Sie keiner ein", rät Anna Maria Grohmann fast mütterlich.

Doch was tun, wenn man bei den meisten Vermietern ohne Gehaltsangabe gar nicht erst einen Fuß in die Tür bekommt? "Da müssen Sie sich komplett ausziehen" und "Sie müssen sich schon nackig machen" - viel gehörte Ansagen, nicht zum Arztbesuch, sondern zur Wohnungssuche. Der gläserne Bewerber wird von vielen Vermietern gewünscht: einer, der vor der Besichtigung die Kontoauszüge überreicht.

Viele Mieter wehren sich nicht, weil sie keinen Ärger haben wollen

Dabei muss, wer eine Besichtigung wünscht, eigentlich nur Namen und Kontaktdaten angeben, oder sagen ob Tiere gehalten werden. Fragen nach Vorstrafen, sexueller Orientierung, Schwangerschaften, Kinderwunsch und Heiratsabsichten, Mitgliedschaften in Parteien und Mietervereinen sowie die Frage nach der Beschäftigungsdauer sind grundsätzlich unzulässig. Auch die pauschale Frage nach Religion und Nationalität ist nicht erlaubt. Oft geforderte Einkommensnachweise müssen in der Regel erst vorgelegt werden, wenn der Vermieter sich für einen Bewerber entschieden hat, wie die Landesdatenschutzbeauftragte von Nordrhein-Westfalen in einer Broschüre festhält. Doch Verstöße gegen das Bundesdatenschutzgesetz sind kein Einzelfall. "Viele Mieter sind so froh, wenn sie eine Wohnung haben, dass sie keinen Ärger wollen. Die Leute wehren sich halt weniger, weil der Wohnungsmarkt so ist, wie er eben ist", sagt Tina Angerer vom Mieterverein München.

2015/16 blieb bei einer Überprüfung in Bayern nur einer von 86 Immobilienmaklern unbeanstandet, wie Alexander Filip berichtet, Referatsleiter beim Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht. Ausweiskopien seien vor oder bei der Besichtigung verlangt worden. Es seien nicht benötigte Daten gefordert worden: zur Staatsangehörigkeit, zum Familienstand, Vorvermieter und Grund des Wohnungswechsels. Man habe die Makler aufgefordert, solche Fragen zu entfernen.

Wenig besser als im Süden der Republik stellt sich die Lage im Westen dar. Im Frühjahr 2017 hatte die Landesbeauftragte für Datenschutz in Nordrhein-Westfalen, Helga Block, Makler und Wohnungsverwaltungsgesellschaften überprüft: Keiner blieb ohne Beanstandung. "Anlass der Prüfung war die steigende Anzahl von Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger", heißt es dazu. Vom Ergebnis zeigt sich Block wenig überrascht.

Die krassesten Verstöße: "In einem Mieterfragebogen wurden die Mieter aufgefordert, detaillierte Angaben zu den folgenden Punkten zu machen: Ratenkrediten, Versicherungen, Kfz-Ausgaben, Prämiensparen, Unterhalt sowie Sonstiges." In vielen Bundesländern versuchen die Datenschutzbehörden, mit Info-Blättern für mehr Wissen zu sorgen. Sie wollen Mieter und Vermieter aufklären, welche Fragen wann erlaubt sind. Der Hamburger Datenschützer Johannes Caspar gab 2013 so eine Broschüre heraus: "Klarheit" habe man damit geschaffen, urteilt sein Amt. "Gleichwohl erreichen uns immer wieder Beschwerden von Hamburgerinnen und Hamburgern, die sich etwa bei einer ersten Wohnungsbewerbung unzulässigen Fragen ausgesetzt sehen."

Datenschützer können Bußgelder verhängen, machen davon aber kaum Gebrauch

Weil die Lage in Großstädten besonders krass ist, spitzt sich auch das Datenproblem dort zu. In Hamburg würden Mietinteressenten eher dazu neigen, "persönliche Daten preiszugeben, um nicht schon von vornherein die Chance auf einen Mietvertrag zu vergeben", heißt es vom Hamburger Datenschützer. Das Resultat sei, dass "Vermieter mit einer Strategie der Vorratsdatenspeicherung" durchkämen. Also alles die Schuld der Mieter? Jein. "Von einer "freiwilligen" Datenpreisgabe kann unter derartigen Vorzeichen kaum gesprochen werden." Teils aber von einer "Datensammelwut", meint Ulrich Ropertz, Geschäftsführer des Deutschen Mieterbundes. Die Wohnungsnot in den Zentren spiele den Eigentümern in die Hände. Wer später Zugriff auf die Daten besitze, darüber hätten Interessenten keine Kontrolle.

Den vorauseilenden Gehorsam von Mietern sieht Ropertz als Teil des Problems. "Die Realität ist: In einer Schlange von 30 Interessenten wedeln 29 mit einer Schufa-Auskunft." Nach der dürfte aber erst unmittelbar vor Abschluss des Mietvertrags gefragt werden.

Wer sich trotz aller Zwänge wehren möchte, kann den zivilrechtlichen Weg gehen und vor Gericht um Schadenersatz kämpfen. Oder er wendet sich an seine Datenschutzbehörde. Wird ein Rechtsverstoß festgestellt, kann das Amt eine Geldbuße verhängen, sofern der Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllt ist. Auch dann treffen die Behörden eine Einzelfallentscheidung. Die ist abhängig etwa davon, ob der Verstoß der erste ist oder in einer langen Reihe steht. Legen Mieter Widerspruch ein, geht der Fall vors Amtsgericht. Das Bayerische Datenschutzamt hat noch keine Geldbußen in solchen Fällen verhängt. Möglich wären Bußgelder bis zu einer Höhe von 300 000 Euro. In Hamburg gingen 2017 bis Mitte Oktober zehn Beschwerden ein. Bußgelder wurden auch hier noch nicht verhängt.

Auch auf der Seite der Vermieter weiß man um die Konflikte. "Das Problem ist uns bekannt", sagt Julia Wagner, Rechtsreferentin bei Haus und Grund Deutschland. "Man sollte als Vermieter darauf achten, dass man nur anfragt, was relevant ist." Dennoch gibt sie zu bedenken: "Eine Personalausweiskopie ist wichtig, sollte der Mieter sich später als Betrüger herausstellen." Haus und Grund weise darauf hin, dass Bewerbungsunterlagen vernichtet werden müssten. Und wie soll es dort weitergehen, wo der Markt eng bleibt in Deutschland? "Es bringt wenig, wenn man den Datenschutz wie eine Monstranz vor sich herträgt", räumt Siegmund Chychla ein, Vorstandschef des Mietervereins zu Hamburg. Aufklärung durch Behörden reicht ihm nicht. Chychla fragt nach Sanktionen. "Ich wünsche mir, dass man dagegen vorgeht, beispielsweise auf Bundesebene."

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