Bundesgerichtshof: Urteil zur Selbstanzeige:Steuerbetrug - nur die totale Reue zählt

Selbstanzeige - und alles ist gut? Mitnichten, sagt jetzt der Bundesgerichtshof. Steuerhinterzieher müssen "komplett reinen Tisch" machen, alles offenbaren und völlig zur "Steuerehrlichkeit zurückkehren". Die Reue muss total sein.

Wolfgang Janisch

Mit einer Grundsatzentscheidung erhöhen die Karlsruher Richter den Druck auf Steuerhinterzieher. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat festgelegt, dass Steuerhinterzieher künftig nur bei einer umfassenden und frühzeitigen Selbstanzeige straffrei ausgehen. Der Täter müsse "reinen Tisch" machen und dem Fiskus auf einen Schlag sämtliche verborgenen Einkünfte angeben.

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Ein Steuerhinterzieher bekommt keine Strafbefreiung, wenn er nicht völlig zur "Steuerehrlichkeit zurückkehrt".

(Foto: ag.ddp)

Die bisher erlaubte Strategie, nur Teile hinterzogener Einkünfte offenzulegen, ist damit nicht mehr möglich. "Eine Rückkehr zur Steuerehrlichkeit ist dann gegeben, wenn der Täter nunmehr vollständige und richtige Angaben, mithin reinen Tisch, macht", heißt es in dem Beschluss des 1. Strafsenats, der am Freitag veröffentlicht wurde. Eine teilweise Berichtigung einer unvollständigen Einkommenserklärung, die Zinseinkünfte eines Kontos angebe, aber weitere Konten verschweige, reiche nicht aus. Die Strafbefreiung "tritt erst dann ein, wenn die Angaben insgesamt richtig sind", heißt es im Beschluss. (Az: 1 StR 577/09)

Neues Ziel der Selbstanzeige

Von der strafbefreienden Selbstanzeige wurde vor allem seit dem Ankauf einer CD mit Kontoinformationen aus der Schweiz durch das Land Nordrhein- Westfalen massenhaft Gebrauch gemacht. Mit der deutlichen Beschränkung dieser Praxis kommt der BGH dem Gesetzgeber zuvor. Die schwarz-gelbe Koalition hatte eine entsprechende Pflicht zur vollständigen Selbstanzeige bereits geplant.

Der BGH begründete seine Entscheidung damit, dass der Zweck der Selbstanzeige, zusätzliche Steuerquellen zu erschließen, wegen der verbesserten internationalen Zusammenarbeit an Bedeutung verloren habe. Das Ziel, die Rückkehr zur Steuerehrlichkeit zu fördern, verlange deshalb größeres Gewicht.

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