Bis zu 15.000 Euro Bußgeld:Die Ausweispflicht kommt

Am 1. Juli wird der Energieausweis Pflicht: Wer eine Immobilie verkaufen oder vermieten will, muss die Energiebilanz des Gebäudes vorlegen können.

Peter Horn

Die großen Stromfresser dürften den meisten Verbrauchern bekannt sein. Trockner, Waschmaschine und Elektroheizungen stehen an erster Stelle. Dennoch wird ein nennenswerter Anteil der Energie in Haushalten nicht von Elektrogeräten verbraucht.

Bis zu 15.000 Euro Bußgeld: Der Energieausweis soll Käufern und Mietern einen schnellen Überblick über den energetischen Zustand des Gebäudes geben.

Der Energieausweis soll Käufern und Mietern einen schnellen Überblick über den energetischen Zustand des Gebäudes geben.

(Foto: Foto: Dena)

Wer es warm haben will und zudem regelmäßg duschen oder baden will, muss von ganz anderen Verbrauchswerten ausgehen. Denn anders als bei Kühlschränken suchen Mieter wie Käufer Angaben zur energetischen Qualität bei Immobilien in aller Regel vergebens. Dieses Bild wird sich vom 1. Juli an ändern.

Schrittweise wird der Energieausweis für Bestandsbauten eingeführt, zunächst nur für Häuser mit Baudatum bis einschließlich 1965. Vom 1. Januar 2009 an gilt die Ausweispflicht schließlich auch für Häuser jüngeren Datums. Der Ausweis wird verbindlich für alle, die ihre Immobilie vermieten oder verkaufen wollen. Ziel des Energieausweises ist es, den Verbrauch der Immobilie offenzulegen. Auf einen Blick sollen potentielle Mieter oder Käufer erkennen können, ob Gebäude einen hohen oder niedrigen Energiebedarf haben.

Bis zum 1. Oktober dieses Jahres können Eigentümer noch zwischen einem bedarfsorientierten und einem verbauchsorientierten Ausweis wählen. Danach wird für alle Immobilien mit weniger als fünf Wohneinheiten und einem vor dem 1. November 1977 gestellten Bauantrag die bedarfsorientierte Version Pflicht.

"Dabei handelt es sich eindeutig um die aussagekräftigere, aber auch teurere Variante", sagt Mike Verhoeven, Teamleiter Energie bei Dekra Real Estate Expertise. Bei diesem Ausweis ermittelt ein Sachverständiger an Ort und Stelle den konkreten Energiestatus der Immobilie.

Die Ausweispflicht kommt

In der Regel wird der bedarfsorientierte Ausweis im Rahmen einer Energieberatung ausgestellt. "Damit verbunden sind konkrete Modernisierungsempfehlungen inklusive einer Kosten- und Amortisationsprognose. Man sollte diese Art Energieausweis wählen, wenn in den kommenden Monaten oder Jahren Sanierungen anstehen", sagt Verhoeven.

Bis zu 15.000 Euro Bußgeld: Eigentümer können zwischen zwei Ausweistypen wählen: Dem Verbrauchsausweis und dem Bedarfsausweis.

Eigentümer können zwischen zwei Ausweistypen wählen: Dem Verbrauchsausweis und dem Bedarfsausweis.

(Foto: Foto: Dena)

Der verbrauchsorientierte Ausweis ist wesentlich einfacher ausgelegt. Um den Energieverbrauch zu errechnen, muss der Eigentümer dem Sachverständigen lediglich Daten zum Heizungs- und Warmwasserverbrauch der vergangenen drei Jahre vorlegen.

Bis zu 15.000 Euro Bußgeld

"Dieser Ausweis empfiehlt sich nur für Eigentümer, die nicht sanieren, sondern lediglich den gesetzlichen Vorgaben nachkommen wollen", ergänzt Verhoeven. Energieausweise werden zwar zur Pflicht, doch müssen ihn Eigentümer nicht aus eigenem Antrieb vorzeigen.

"Wer ihn allerdings nicht rechtzeitig oder nur unvollständig zugänglich machen kann, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Dabei droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro", sagt Jürgen Michael Schick, Vizepräsident und Pressesprecher des Immobilienverbands IVD.

Die Ausweispflicht kommt

Bis zu 15.000 Euro Bußgeld: Das mit einem wärmeempfindlichen Film aufgenommene Foto zeigt an den hellen Stellen die austretende Wärme. Hier gilt: Je grüner, desto besser.

Das mit einem wärmeempfindlichen Film aufgenommene Foto zeigt an den hellen Stellen die austretende Wärme. Hier gilt: Je grüner, desto besser.

(Foto: Foto: dpa)

Je nach Anbieter und Variante kann es zwischen 48 Stunden und vier Wochen dauern, bis der Ausweis vorliegt. "Wer ab Juli neu vermieten oder verkaufen möchte, sollte daher rechtzeitig handeln", rät Schick. Grundsätzlich können Architekten sowie speziell ausgebildete Handwerker wie Heizungsinstallateure und Bau- und Haustechnikingenieure einen Ausweis anfertigen. Neben der fachlichen Grundausbildung benötigen sie dafür eine Zusatzqualifikation.

Interessenten sollten darauf achten, dass die Anbieter über diese Zusatzqualifikation verfügen und beim Ausstellen des Ausweises alle wesentlichen Punkte der Energieeinspar-verordnung beachten.

10 Jahre Gültigkeit

Die Preise schwanken je nach Anbieter und Leistungsumfang, in der Regel kostet ein verbrauchsorientierter Ausweis etwa 50 Euro. Die bedarfsorientierte Version ist deutlich teurer. "Beide Arten des Ausweises gelten zehn Jahre. Die Kosten muss der Eigentümer tragen. Sie können nicht über die Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden", sagt Schick.

Sind die Angaben im Ausweis nicht korrekt, haftet der Aussteller. Mit dem Energieausweis sollen die Verbrauchswerte von Immobilien transparenter werden. Anhand einer Farbpalette und Zahlenskala können Miet- und Kaufinteressenten den Energiebedarf erkennen.

Rot steht für die höchsten Werte, grün für die niedrigsten. Zusätzlich gibt der Bedarfsausweis Auskunft über die Art des Energieträgers und der Höhe der CO2-Emmission des Gebäudes. Der Ausweis wurde für neu errichtete Häuser bereits 2002 eingeführt.

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