BGH verbessert Anlegerschutz:Merkel ins Gesetz

Der Bundesgerichtshof stärkt die Rechte der Bankkunden bei nicht ausreichender Information - noch besser wäre allerdings die gesetzliche Verankerung der "Merkel-Garantie".

Marco Völklein

Der Bundesgerichtshof (BGH) schreibt derzeit Geschichte beim Schutz für Bankkunden. Bereits in den vergangenen Monaten urteilte das Gericht in vielen Fällen zugunsten der Verbraucher - und beklagte zum Teil eklatante Beratungsfehler der Institute. Die Banken mussten für ihre Fehler haften, statt den Schaden auf den Kunden abzuwälzen. Nun setzt das Gericht die Reihe verbraucherfreundlicher Urteile fort: Ein Dresdner Bankhaus hatte nicht explizit darüber aufgeklärt, dass es nur den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestschutz für die Spareinlagen bot. Die Bank hätte deshalb, so der BGH, den Kunden von einer Anlage bei sich abraten müssen.

Euronoten, BGH-Urteil, Foto: AP

Es geht um Bares: Der Bundesgerichtshof hat abermals zugunsten der Anleger entschieden.

(Foto: Foto: AP)

Dieses Urteil ist richtig und wichtig; gerade in einer Zeit, in der viele Verbraucher immer weniger Vertrauen haben in die Finanzbranche. Allerdings muss man auch sagen: Für die meisten Bankkunden ändert sich durch das Urteil kaum etwas. Denn die allermeisten deutschen Banken sichern die Spareinlagen ihrer Kunden nicht nur über die Mindestsicherung ab; sie gehören zusätzlich noch freiwilligen Einrichtungen an. Diese Feuerwehrfonds sind so konstruiert, dass sie beim Zusammenbruch einer einzigen Bank den Brandherd löschen können - und so das Geld der Sparer in der Regel in voller Höhe schützen.

Sollte es allerdings zu einem Flächenbrand kommen, geraten auch die Feuerwehrfonds an ihre Grenzen. Dafür reicht deren "Löschwasser" schlicht nicht aus. Daher sah sich die Bundesregierung im Herbst gezwungen, die "Merkel-Garantie" abzugeben. Die besagt: Im Notfall springt die Bundesregierung ein und sichert die Guthaben der Bürger. Die "Merkel-Garantie" allerdings wurde nie Gesetz. Es handelt sich lediglich um eine politische Zusage, nicht um einen juristisch einklagbaren Anspruch. Die nächste Bundesregierung sollte dies ändern. So würde wieder mehr Vertrauen entstehen - ganz unabhängig davon, wie die Richter in Karlsruhe urteilen.

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