BGH-Urteil zu Preiserhöhungen:Gaskunden haben Anspruch auf Rückzahlungen

Der Versorger hat Kunden über Preiserhöhungen nicht klar und verständlich informiert. Der Bundesgerichtshof kippt nun entsprechende Klauseln - und zwar rückwirkend für drei Jahre. Von dem Urteil könnten viele Kunden profitieren.

Zahlreiche Gaskunden mit einem sogenannten Sondervertrag haben Anspruch auf Rückzahlungen: Der Bundesgerichtshof erklärte in einem Urteil nun Klauseln zur Preisanpassung des Energieversorgers RWE für unzulässig. Der Konzern habe die Kunden nicht klar und verständlich über Preisänderungen informiert, begründeten die Richter ihre Entscheidung.

Entsprechende Klauseln werden nach Angaben der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen auch heute noch von verschiedenen Energieversorgern genutzt. Bundesweit gibt es etwa zehn Millionen Sondervertragskunden - nämlich so gut wie alle Verbraucher, die mit Gas heizen.

Geld zurück erhalten laut Urteil nun RWE-Kunden, die rechtzeitig Widerspruch gegen die ungültigen Klauseln eingelegt haben. Sie können ab dem Zeitpunkt des Widerspruchs Geld zurückverlangen - für maximal zehn Jahre. Kunden, deren Gasversorger noch immer die ungültigen Klauseln verwenden, können Geld für bis zu drei Jahre zurückfordern.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte für 25 Sonderkunden des Konzerns geklagt, die auf diesem Wege von dem Unternehmen insgesamt rund 16.000 Euro zurückverlangen. RWE hatte ihnen von Januar 2003 bis Oktober 2005 vier Mal die Gaspreise erhöht.

Dank des BGH-Urteils können der Verbraucherzentrale NRW zufolge nun Hunderttausende Gaskunden Preiserhöhungen der vergangenen drei Jahre gerichtlich anfechten. Sie hätten dabei unter bestimmten Voraussetzungen gute Aussichten, die Erhöhungen erstattet zu bekommen, weil diese den vorgeschriebenen Transparenzanforderungen nicht genügten, sagte eine Sprecherin. Die Energieversorger sollten sich jetzt nicht stur stellen, sondern mit den Verbraucherzentralen Gespräche über eine außergerichtliche Einigung aufnehmen. "Jetzt dürfen nicht Hunderttausende Gaskunden gezwungen werden, vor Gericht zu gehen."

Nach Angaben einer BGH-Sprecherin können Kunden nur dann Geld zurückverlangen, wenn sie der Preissteigerung innerhalb von drei Jahren nach Zugang der Abrechnung widersprochen haben.

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft kritisierte das Urteil als "unverständlich". Es werfe den Gasversorgern faktisch vor, dass sie sich an die bisherige Rechtsprechung des Gerichtes gehalten hätten, erklärte der Verband. Zwar müsse die schriftliche Urteilsbegründung abgewartet werden. Es sei aber fraglich, ob das Urteil auch auf aktuell geltende Verträge anwendbar sei.

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