BGH-Urteil:Rentner erstreitet sich 25 000 Euro von toter Ex-Freundin

Darf man Geldgeschenke zurückfordern, wenn der Ex-Partner plötzlich stirbt? Der Bundesgerichtshof gab jetzt einem Mann aus Brandenburg recht. Dabei ging es ihm gar nicht mehr ums Geld.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das Gericht für die großen Leitlinien und die grundsätzlichen Urteile. Die menschlichen Dramen sind meist aus den Akten verdampft, bevor sie nach Karlsruhe kommen. Diesmal war das anders.

Ein Handwerker aus Brandenburg lernt eine Frau kennen, da ist er schon über 60. Sie leben ohne Trauschein zusammen und planen - um das Glück der späten Jahre zu genießen - eine mehrmonatige Europareise. Er überschreibt ihr die Hälfte eines 50 000 Euro-Sparbriefs, zur Absicherung, falls ihm auf der Reise etwas zustoße.

Nach der Reise zerbricht die Beziehung. Er will das Geld zurück, sie zieht aus und will es behalten. Er klagt und gewinnt vor dem Landgericht Cottbus, dann verliert er beim Oberlandesgericht Brandenburg und zieht weiter zum BGH. Der Verhandlungstermin im Juli 2013 ist schon anberaumt - doch Tage zuvor stirbt sie. Der Mann kämpft weiter um seine 25 000 Euro, nun mit dem Nachlasspfleger.

An diesem Dienstag wurde sein Fall nun verhandelt. Der BGH-Senatsvorsitzende Peter Meier-Beck, ein umsichtiger Mann, hätte das Verfahren gern einvernehmlich beendet, weil die Kosten des langen Rechtsstreits das Geld aufgefressen haben. Doch Rechtsanwalt Matthias Siegmann bedauert: Keine Chance, sein Mandant werde nicht mitmachen. Es gehe ihm gar nicht mehr ums Geld. Es gehe ihm ums Prinzip.

Am Ende urteilt der BGH zu seinen Gunsten. Zwar können "Zuwendungen" unter nicht verheirateten Lebenspartnern normalerweise nicht zurückgefordert werden. Doch weil die großzügige Geste hier ganz konkret als Absicherung gedacht war, hat er einen Anspruch auf das Geld. Theoretisch. Der alte Mann aus dem Spreewald ist nun schon über 70, herzkrank und wahrscheinlich verbittert - er wolle ein Buch über den Fall schreiben, sagt sein Anwalt. Der Mann hat sein Recht bekommen, gewiss. Aber die Juristen im Gerichtssaal wirken ratlos.

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