BGH-Urteil:Gericht verbietet Mindestentgelte für Kontoüberziehung

  • Wenn ein Kunde sein Konto über den Dispokredit hinaus überzieht, darf die Bank laut BGH keine Mindestgebühren erheben.
  • Die Verbraucherzentralen hatten vor dem Bundesgerichtshof gegen zwei Banken geklagt, die solche Gebühren für geduldete Überziehungen verlangten.

Banken dürfen keine pauschalen Mindestgebühren für geduldete Kontoüberziehungen verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag entschieden. Die Verbraucherzentralen hatten gegen zwei Banken geklagt, die solch ein pauschales Mindestentgelt erhoben hatten. Der BGH stellte laut einer Mitteilung fest, dass damit "ein Bearbeitungsaufwand der Bank auf den Kunden abgewälzt" wird (Az. XI ZR 9/15 und XI ZR 387/15).

In den Klagen ging es nicht um den normalen Dispokredit, sondern um sogenannte geduldete Überziehungen. Die kann es in zwei Fällen geben: Einmal, wenn ein Kontoinhaber sein Konto überzieht, der eigentlich keinen Dispokredit bekommt. Oder wenn ein Kontoinhaber sein Konto über einen eingeräumten Dispokredit hinaus überzieht.

Ein Mindestentgelt kann dann dazu führen, dass der Kunde wegen einer Überziehung um wenige Cent an einem einzigen Tag mehrere Euro Gebühr zahlen muss. Das kritisierten die Verbraucherzentralen als unverhältnismäßig.

Konsumentenkredite wären oft günstiger

Ihre Klagen richteten sich gegen die Deutsche Bank und die Targobank. In beiden Fällen ging es um die Überziehung des Girokontos über den vereinbarten Dispokredit hinaus. Duldet die Bank diese Überschreitung, werden erhöhte Zinsen fällig. Im Streitjahr 2012 lag der Zinssatz bei mehr als 16 Prozent. Darüber hinaus stellten die Geldinstitute noch einen Pauschalbetrag in Rechnung. Die Targobank verlangte laut Preisverzeichnis 2,95 Euro monatlich, bei der Deutschen Bank waren es 6,90 Euro im Quartal. Allerdings wurden diese Beträge nur fällig, wenn die Summe der Überziehungszinsen im Abrechnungszeitraum darunter lag.

Für die Kunden wäre bei einer geduldeten Überziehung ihres Kontos oft ein normaler Konsumentenkredit wesentlich günstiger. Die Zinsen für solche Kredite liegen im niedrigen einstelligen Bereich und damit deutlich unter den Überziehungszinsen. Seit dem vergangenen Jahr gibt es dazu auch eine Beratungspflicht: Wenn ein Kunde sein Konto für einen bestimmten Zeitraum deutlich überzieht, muss die Bank ihn über günstigere Kreditmöglichkeiten informieren.

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