BGH erhöht Anlegerschutz:Wenn sicher wirklich sicher ist

Höchstrichterliche Entscheidung zum Schutz der Anleger: Banken müssen das Verlustrisiko von "sicheren" Anlagen beziffern - andernfalls haften sie.

Künftig ist Klartext angesagt: Banken müssen auf die Risiken ihrer Geldanlageprodukte unmissverständlich hinweisen, wenn Kunden eine "sichere" Anlage wünschen.

Bankberatung, BGH-Urteil, dpa

Die Bank muss im Extremfall haften - wenn über die Risiken nicht ausreichend informiert wurde.

(Foto: Foto:dpa)

Verletzen Bankberater diese Pflicht, muss die Bank für Schäden aus der riskanten Anlage haften, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in einem Grundsatzurteil.

Dies gilt vor allem für Einlagen bei Banken, die nicht am Einlagensicherungsfonds des Bankenverbandes angeschlossen sind. Sie erstatten bislang bei Insolvenzen nach dem Einlagensicherungsgesetz nur 90 Prozent der Einlagen bis maximal 20.000 Euro.

Insolvenz ohne Beteiligung an Einlagensicherung

Dem BGH zufolge dürfen Banken einem Kunden "keine Einlage bei ihr selbst empfehlen", wenn der Kunde Sicherheit verlangt, die Bank aber nicht am Einlagensicherungsfonds teilnimmt.

Im aktuellen Fall war die BFI Bank in Dresden 2003 in die Insolvenz gegangen. Die Bank hatte zuvor ihren Kunden Tagesgeldkonten mit bis zu fünf Prozent Zinsen angeboten.

Zwei Frauen hatten 80.000 und 160.000 Euro in Sparbriefen und Festgeld angelegt, waren aber nach eigenem Bekunden nicht ausdrücklich auf die eingeschränkte Sicherheit hingewiesen worden - obwohl sie nach eigenem Bekunden ausdrücklich auf eine sichere Geldanlage Wert legten. Als die Bank insolvent wurde, büßten sie einen erheblichen Teil ihres Vermögens ein. Zwar hat die Bank in ihren Geschäftsbedingungen formal korrekt auf diese eingeschränkte Absicherung hingewiesen, dies reicht aber dem BGH zufolge in diesem Fall nicht aus

Nach Ansicht der Kläger haben die Bankberater nicht deutlich darauf hingewiesen, dass die BFI-Bank nicht am Einlagensicherungsfonds teilnimmt. Ob dem so war, muss nun die Vorinstanz, das Oberlandesgericht Dresden, nach Maßgabe des BGH prüfen.

Anleger können hoffen

Mit dem Urteil steigt die Chance auf Schadenersatz von rund 80 Betroffenen, die bei der BFI-Bank Beträge von bis zu einer Million Euro angelegt hatten. Sollte das Dresdner Gericht ein Verschulden der früheren Bankberater feststellen, könnten die Kläger weitere Gelder aus einer Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden beim Insolvenzverwalter einfordern.

Der Gründer der Bank, Karl-Heinz Wehner, war 2005 vom Landgericht Würzburg unter anderem wegen Betrugs zu fünf Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Das Gericht hatte es als erwiesen angesehen, dass Wehner mehr als 500 Anleger um rund 13 Millionen Euro geprellt hatte.

(AZ: XI ZR 152/08 u.a.)

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