Betriebliche Altersvorsorge:So will die Regierung die betriebliche Altersvorsorge fördern

Lesezeit: 3 min

Bei der Betriebsrente soll es Verbesserungen für kleine Firmen und Geringverdiener geben. (Foto: Patrick Pleul/dpa)

Bei den Betriebsrenten läuft in Deutschland einiges schief, besonders bei Geringverdienern und in kleinen Betrieben. Das soll sich jetzt ändern. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Von Thomas Öchsner, Berlin

Bei den Betriebsrenten liegt in Deutschland noch vieles im Argen. Geringverdiener, also ausgerechnet diejenigen, die es am nötigsten brauchen, haben oft überhaupt keine betriebliche Altersversorgung. Auch in Kleinbetrieben ist die Zusatzvorsorge über den Arbeitgeber wenig verbreitet. Das soll besser werden. Union und SPD haben sich auf eine Reform der Betriebsrente verständigt. Am Donnerstag soll der Bundestag die neuen Regeln beschließen. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hofft, dass die betriebliche Vorsorge für kleine und mittlere Unternehmen künftig attraktiver wird. Was sich von 2018 an alles ändern soll - die wichtigsten Fragen und Antworten.

Was läuft bei den Betriebsrenten bislang nicht gut?

Ob Arbeitnehmer eine betriebliche Altersversorgung (BAV) haben, hängt sehr von der Größe des Unternehmens ab. In Betrieben mit weniger als zehn Mitarbeitern haben nur 28 Prozent einen Anspruch auf eine BAV, in solchen mit mehr als 1000 Beschäftigten sind es sogar 83 Prozent. 2015 waren 17,7 Millionen Arbeitnehmer oder 57 Prozent aller Beschäftigten zusätzlich über den Betrieb abgesichert.

Im Alterssicherungsbericht der Bundesregierung wird jedoch angemerkt: Die Verbreitung habe zuletzt "an Dynamik verloren" und halte mit dem Jobboom in Deutschland nicht mehr Schritt. "Unser Ziel ist es, dass der Anteil der Arbeitnehmer mit BAV-Anspruch deutlich auf mehr als 80 Prozent steigt, möglichst auf 90 Prozent", sagte der CDU-Rentenpolitiker Peter Weiß.

Rente
:Meister des Verdrängens

Geld, Gesundheit, soziale Kontakte. Diese drei Dinge wünschen sich Menschen fürs Alter. Aber die Sorge ist groß, dass ihnen genau das fehlen wird. Je nach Typ planen sie die Rente ganz unterschiedlich.

Von Thomas Öchsner

Was ist der Kernpunkt der Reform?

Die Arbeitgeber werden "enthaftet". Sie müssen nicht mehr Höhe und Auszahlung der neuen Betriebsrenten garantieren. Dadurch soll für sie der Anreiz steigen, sich bei der BAV stärker zu engagieren. Außerdem gibt es durch den Wegfall der Garantien mehr Freiheit bei der Anlage des Kapitals - und damit die Chance auf höhere Renditen. Stattdessen gibt es eine neue weniger verbindliche "Zielrente". Arbeitgeber werden von der Haftung aber nur befreit, wenn sie die neue Form der Betriebsrente auf der Grundlage von Tarifverträgen anbieten. Dieses Sozialpartnermodell soll dazu beitragen, dass sich wieder mehr Unternehmen tariflich binden. Die Firmen müssen sich dann auch an den Einzahlungen für die spätere Betriebsrente beteiligen.

Was sollen die Arbeitgeber dazulegen?

Bei einer weit verbreiteten Form der Betriebsrente, der sogenannten Entgeltumwandlung, werden Teile des Gehalts oder Sonderzahlungen wie zum Beispiel Weihnachts- oder Urlaubsgeld in Beiträge zu einer betrieblichen Altersversorgung umgewandelt. Für diesen Beitrag sind keine Sozialabgaben fällig - auch nicht für die Arbeitgeber, die das eingesparte Geld nicht selten behalten haben. Das geht bald nicht mehr: Künftig wird der Arbeitgeber in allen Fällen der Entgeltumwandlung verpflichtet, einen pauschalen Zuschuss von mindestens 15 Prozent zum Beitrag des Arbeitnehmers zu zahlen und so eingesparte Sozialabgaben weiterzuleiten.

Ab wann soll es diesen Zuschuss geben?

Diese Regel soll erst vom 1. Januar 2019 an gelten, sowohl für künftige als auch - nach einer vierjährigen Übergangsfrist - für in der Vergangenheit abgeschlossene Verträge, bei denen Gehalt umgewandelt wird. Bei der neuen Betriebsrente ohne Garantien bleibt es dabei, dass die Weitergabe der 15 Prozent tariflich zu vereinbaren ist.

Wie profitieren Geringverdiener?

Arbeitgeber sollen einen Zuschuss vom Staat von bis zu 144 Euro erhalten, wenn sie für Geringverdiener mit einem Bruttolohn von monatlich bis zu 2200 Euro jährlich bis zu 480 Euro in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen. Zunächst war eine Grenze von 2000 Euro vorgesehen.

Was gibt es künftig bei der Riester-Rente?

Derzeit beläuft sich die staatliche Grundzulage für die geförderte private Vorsorge auf 154 Euro. Dieser Betrag wird nach Angaben der Fachpolitiker der Koalition um 21 Euro auf 175 Euro angehoben. Das ist etwas mehr als die 165 Euro, die im ersten Entwurf von Ministerin Nahles und Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) vorgesehen waren. Bei den Zulagen für die Kinder ändert sich nichts.

Was ändert sich dort noch?

Schon jetzt ist es möglich, die Riester-Rente über den Arbeitgeber zur organisieren. Dieses Modell wird aber kaum genutzt. Werden solche Spezialverträge im Rentenalter ausgezahlt, fällt auf diese Zusatzrenten künftig nicht mehr der volle, sondern der halbe Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag an. Bei Direktversicherungen und anderen Betriebsrenten bleibt es aber bei dem vollen Beitrag.

Wie sieht der neue Freibetrag in der Grundsicherung aus?

Wer als Rentner die staatliche Hilfe bekommt, muss das Geld bisher mit seiner Riester- oder Betriebsrente verrechnen. Das macht die eigene Vorsorge für den Ruhestand wenig attraktiv. Künftig sollen etwa 200 Euro im Monat anrechnungsfrei bleiben.

© SZ vom 30.05.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: