Bei Indexmiete:Keine Erhöhung erlaubt

Haben Vermieter und Mieter einen Indexmietvertrag vereinbart, kann der Vermieter während der Mietzeit keine sonstigen Mieterhöhungen fordern. Darauf weist der Deutsche Mieterbund in Berlin hin.

Anhebungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete oder Mieterhöhungen aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen seien dann nicht möglich. Ausnahmen gelten nur für Veränderungen durch bestimmte Baumaßnahmen.

Voraussetzung für eine Anhebung der Miete im Rahmen des Indexmietvertrags ist, dass die bisherige Miete mindestens ein Jahr lang unverändert geblieben ist, fügt der Mieterbund hinzu.

Außerdem müsse eine solche Vereinbarung immer schriftlich fixiert werden. Hintergrund von Indexmieten sei, dass die allgemeinen Lebenshaltungskosten in der Regel schneller als die Mietpreise steigen.

Viele Vermieter legen Mietern deshalb bei der Neuvermietung einer Wohnung einen sogenannten Indexmietvertrag vor. Dieser koppelt die Anhebung an den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung der privaten Haushalte in Deutschland.

Weitere Informationen zu Mieterhöhungen, ortsüblicher Vergleichsmiete, Staffel- und Indexmiete finden sich in der Broschüre Mieterhöhung. Für 5 Euro ist sie bei allen örtlichen Mietervereinen erhältlich. Zuzüglich 1,20 Euro kann sie auch beim DMB-Verlag, Littenstraße 10, 10179 Berlin, Telefon: 030 / 2 23 23 - 0 bestellt werden.

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