Baulärm:Bis zu 30 Prozent weniger Miete

Wenn Baulärm und ein Gerüst am Haus über längere Zeit die Lebensqualität der Bewohner beeinträchtigen, kann eine ansehnliche Mietminderung infrage kommen.

Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Altona hervor, auf das der Mieterverein der Hansestadt hinweist (Az.: 317 C 198/07). In dem Fall war das Haus länger als ein Jahr eingerüstet. In diesem Zeitraum war nach Einschätzung der Richter auch die Loggia nur sehr eingeschränkt zu nutzen.

Dazu kamen Lärm durch Dämm-, Maurer- und Abbrucharbeiten sowie Betonsanierung und Erdarbeiten.

Streit bestand zwischen Vermieterin und Mieter über die Dauer und Intensität der Beeinträchtigungen, erläutert der Mieterverein. Die Richter entschieden, es sei allgemein bekannt, dass solche Arbeiten nicht geräuschlos und nicht ohne Schmutz ablaufen. Daher müsse nicht im Einzelnen geprüft werden.

Das Gericht sah die durchschnittliche Minderung von 16 Prozent für die betreffenden Monate nicht als ausreichend an - das hatte die Vermieterin für angemessen gehalten, heißt es. Vielmehr sei die von den Mietern vorgenommene Minderung von knapp 30 Prozent nicht zu beanstanden. Die Mieter mussten daher nicht nachzahlen.

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