Süddeutsche Zeitung

Neuregelung zur Baufinanzierung:Lückenhafter Schutz für Häuslebauer

  • Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf mit neuen Regeln für Wohnimmobilien-Kredite vorgelegt - eigentlich zum besseren Schutz der Bankkunden.
  • Verbraucherschützer greifen die Pläne aber an, weil sie einige große Lücken und damit Nachteile für die Kreditnehmer sehen.
  • Die wichtigsten Kritikpunkte im Überblick.

Von Thomas Öchsner, Berlin

Seine eigenen vier Wände zu finanzieren, ist seit Jahren extrem günstig. Hypothekendarlehen mit zehn Jahren Laufzeit gibt es schon für weniger als zwei Prozent Zinsen. Doch wer aus einem Immobilienkredit vorzeitig ausscheiden muss, zahlt häufig kräftig drauf.

Die Europäische Union (EU) will nun die Verbraucher vor unberechtigt hohen Forderungen besser schützen - mit einer Kreditrichtlinie für Wohnimmobilienkredite, die die Bundesregierung bis zum Frühjahr 2016 umsetzen muss. Der Gesetzesentwurf, den das Verbraucherschutzministerium vorgelegt hat, löst die Probleme jedoch nicht. Das kritisiert der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV). Was die Verbraucherschützer stört - ein Überblick:

Vorfälligkeitsentschädigung

Müssen Verbraucher, etwa wegen einer Scheidung oder eines berufsbedingten Umzugs, den Baukredit vorzeitig kündigen und ihr Eigenheim verkaufen, darf die Bank für ihren Schaden einen Ausgleich verlangen. Der ist dann besonders hoch, wenn sie für einen neuen Kredit viel weniger Zinsen erhalten kann als für den gekündigten Kredit. Diese Vorfälligkeitsentschädigung kann mehrere Tausend Euro betragen, sogar fünfstellige Beträge sind möglich. Häufig berechnen die Kreditinstitute den Ausgleich aber zu ihren Gunsten falsch. "Zwei Drittel der uns vorliegenden Abrechnungen waren fehlerhaft", sagt die Finanzexpertin des VZBV, Dorothea Mohn. Hinzu kommt: Nach dem Zinssturz sind die Entschädigungen mit im Durchschnitt zehn Prozent der Restkreditsumme besonders hoch. Trotzdem will die Bundesregierung hier nicht eingreifen. Der VZBV fordert hingegen klare, einheitliche Vorgaben fürs Berechnen der Entschädigung. Die Banken müssten dabei mögliche Sondertilgungen berücksichtigen und die Ausgleichssumme auf fünf Prozent der Restschuld begrenzen. Die Verbraucherschützer verlangen außerdem, wie in der EU-Richtlinie vorgesehen, ein "Bereicherungsverbot": Der Gewinn bei steigenden Zinsen sei auf die Rückzahlung anzurechnen.

Widerruf

Bislang können Verbraucher Hypothekendarlehen widerrufen, wenn sie falsch informiert wurden. Dieses - bis zu einer Richtigstellung - ewige Widerrufsrecht will das Ministerium offenbar aushöhlen. Es soll nun nach einem Jahr und 14 Tagen erlöschen, selbst wenn die Bank ihren Informationspflichten nicht korrekt nachgekommen ist, und obwohl die Verträge fünf, zehn oder 15 Jahre laufen. Von 2002 bis 2010 machten viele Banken allerdings Fehler bei der Belehrung der Kunden. Zehntausende Kreditnehmer forderten Geld zurück. Die Regierung dürfe daher nicht am Widerrufsrecht rütteln, verlangt der VZBV.

Protokoll

In dem Gesetzesentwurf wird lediglich festgelegt, dass die Banken ihre Empfehlung protokollieren müssen. Expertin Mohn kritisiert dies als "völlig unzureichend". Die Verbraucherschützer halten es für besser, wenn die Geldhäuser klar dokumentieren müssen, wie sie beraten und über Risiken aufgeklärt haben. Diese Protokolle könnten später "der Beweissicherung dienen".

Restschuldversicherung

Beim Abschluss von Ratenkrediten empfehlen viele Banken diese Policen gerne. Sie sollen den Kreditnehmer oder dessen Hinterbliebene im Todesfall, bei Krankheit oder Arbeitslosigkeit absichern. Der VZBV hält diese Produkte jedoch für viel zu teuer und häufig ungeeignet. Trotzdem müssen die Kreditinstitute die Kosten für die Restschuldpolicen nicht in den effektiven Zins einrechnen, sofern das Angebot nicht automatisch mit dem Kredit gekoppelt ist. Ob dies der Fall ist oder Verbraucher zum Abschluss einer solchen Versicherung nicht gedrängt wurden, lässt sich jedoch nur schwer nachweisen. Die Verbraucherschützer verlangen deshalb von der Bundesregierung, in dem geplanten Gesetz ein doppeltes Preisschild zu verankern: Demnach müssten Banken den Effektivzins stets einmal mit und einmal ohne die Kosten für die Restschuldversicherung angeben, damit Verbraucher die Preise leichter vergleichen können.

Null-Prozent-Finanzierung

Mehr als die Hälfte der Ratenkredite wird inzwischen ohne Zinsen finanziert. Der Nachteil bei diesen Verträgen: Die Regeln für Kredite gelten hier nicht, Verbraucher können das Darlehen nicht widerrufen. Der VZBV will deshalb die Null-Prozent-Finanzierungen in die Kreditgesetze einbeziehen.

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Quelle:
SZ vom 17.09.2015/sry
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