Bauen:Schimmel, Lecks und Frostschäden

Winter legt Baustellen lahm

Schnee und Eis? Auf vielen Grundstücken wird trotzdem gebaut. Das geht, wenn die Unternehmen das richtige Know-how haben.

(Foto: Bernd Wüstneck/dpa)

Wer sein Haus im Winter errichten lässt, hat nicht nur mit niedrigen Temperaturen zu kämpfen.

Bauen im Winter ist längst zum Normalfall geworden. Die früher übliche Winterruhe wird nur noch selten eingehalten. Doch Schnee, Eis und Frost bergen Gefahren, die Bauherren später teuer zu stehen kommen können. Worauf sollte man achten?

Die Probleme auf einer Winterbaustelle sind vielfältig: Sobald die Temperaturen unter bestimmte Werte sinken, können auch moderne Baustoffe nicht mehr uneingeschränkt verarbeitet werden. Die Baufirmen müssen sich dann genau an die Herstellervorgaben halten, damit keine Schäden entstehen. "Das tun sie aber nach unserer Erfahrung nicht immer",berichtet Eva Reinhold-Postina vom Verband Privater Bauherren (VPB) in Berlin.

Auch die Innenarbeiten müssen den winterlichen Verhältnissen angepasst sein. Sind zum Beispiel die neuen Wasserleitungen im ungeheizten Haus schon gefüllt, kann es zu Frostschäden und Leckagen kommen. Problematisch ist es auch, wenn im Erdgeschoss verputzt wird und dabei die Heizung läuft, um das Haus zu trocknen. Ist dann die Luke zum noch nicht gedämmten Dachboden nicht geschlossen, zieht die nasse warme Luft wie in einem Kamin von unten nach oben und schlägt sich dort an der kühlen Dachkonstruktion nieder. Schimmelschäden sind hier möglich.

Unternehmer versuchen manchmal, die Verantwortung auf die Bauherren abzuwälzen

Verantwortlich für die Baustelle ist bis zur Abnahme durch den Bauherren am Ende der Arbeiten die Baufirma. Sie muss für Risiken und Schäden geradestehen und das Bauwerk entsprechend versichern. "Häufig versuchen die Firmen aber, diese Verpflichtung im Kleingedruckten auf die Bauherren abzuwälzen", sagt Reinhold-Postina. "Auftraggeber müssen also darauf achten, was sie vertraglich vereinbaren, und gegebenenfalls die entsprechenden Versicherungen abschließen." Der VPB empfiehlt Bauherren, sicherheitshalber ihre vorhandenen Versicherungen daraufhin zu überprüfen, ob und in welchem Umfang Elementarschäden wie Schnee, Eis, starker Frost, Sturm und Hagel mitversichert sind.

Letztlich sollte der Bauherr ein Auge auf seine Baustelle haben - regelmäßige Besuche sind sinnvoll, insbesondere, wenn die Arbeit doch ruht und daher nicht täglich Handwerker an Ort und Stelle sind und eventuelle Schäden wie eindringendes Wasser früh erkennen können.

Es gibt aber auch spezielle Versicherungen für die Zeit des Hausbaus. Mathias Zunk vom Gesamtverband der Versicherungswirtschaft in Berlin empfiehlt die Bauherrenhaftpflichtversicherung. Denn der Bauherr sei für die Sicherheit auf der Baustelle verantwortlich, auch wenn Fremdfirmen das Eigenheim errichteten. Er hafte daher für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Bau entstünden. "Und Gefahren gibt es viele, das Gerüst kann umstürzen und das Nachbarhaus beschädigen, spielende Kinder können in die Baugrube fallen oder herabfallende Teile Passanten verletzen", zählt Zunk auf. Gerade im Winter kommen durch Schnee und Glätte Risiken dazu. Diese Haftpflichtversicherung für Bauherren sollte bereits vor dem ersten Spatenstich abgeschlossen werden. Der Schutz gilt dann bis zur Abnahme des Gebäudes, die Kosten richten sich nach der Bausumme.

"Auf einer Baustelle läuft nicht immer alles nach Plan", erklärt Zunk. Auch Naturgefahren wie ein Sturm können das halb fertige Gebäude beschädigen. "In solchen Fällen hilft die Bauleistungsversicherung." Sie ersetzt unvorhersehbare Schäden, die durch Unwetter, aber auch durch Vandalismus oder fahrlässiges Handeln von Bauarbeitern entstehen. "Gerade im Winter, wenn auch einmal längere Zeit niemand auf der Baustelle ist, ist eine Bauleistungsversicherung sinnvoll", sagt auch Julia Wagner vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in Berlin.

Denn auch etwas anderes als Witterungsbedingungen muss man dann bedenken: In der dunklen Jahreszeit häufen sich Diebstähle. Gerade verlassene Gebäude sind verlockende Ziele. Bauherren sollten immer mehrere Angebote prüfen. "Der Umfang des Versicherungsschutzes einer Bauleistungsversicherung weicht in einzelnen Punkten von Anbieter zu Anbieter ab", sagt Reinhold-Postina.

Auch bei einem unbebauten Grundstück ist der Eigentümer dafür verantwortlich, dass Dritte keinen Schaden nehmen. Verstößt er gegen die sogenannte Verkehrssicherungspflicht, haftet er für entstehende Schäden. Mit einer Haftpflichtversicherung für unbebaute Grundstücke lässt sich dieses Risiko abdecken. Sie greift beispielsweise dann, wenn der Eigentümer im Winter seiner Streupflicht nicht nachkommt, ein Passant auf dem glatten Gehweg stürzt und sich dabei verletzt. "Diese Versicherung ist allerdings nur sinnvoll, wenn der Baubeginn noch nicht feststeht oder eine Bebauung nicht geplant ist", erklärt Mathias Zunk vom Gesamtverband der Versicherungswirtschaft.

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