Basistarif der Krankenversicherung:Weniger Leistung für viel Geld

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Private Krankenversicherer müssen neuerdings einen Basistarif anbieten - doch der hat seinen Preis. Für wen sich dieses Angebot lohnt, zeigt Finanztest.

Versicherungspflicht für alle

In Deutschland besteht die Pflicht zur Krankenversicherung. Der neue Basistarif ist jedoch ziemlich teuer. (Foto: Foto: ddp)

Seit Jahresanfang gilt in Deutschland die Pflicht zur Krankenversicherung. Das heißt: Wer nicht gesetzlich krankenversichert ist oder keinen anderweitigen Krankenversicherungsschutz besitzt, muss sich nun privat absichern. Das geht mit dem neuen Basistarif der privaten Krankenversicherer. In diesen Tarif müssen die Versicherer alle aufnehmen, die in die genannte Kategorie fallen. Die Leistungen entsprechen denen der gesetzlichen Krankenversicherung. Anders als Kassenpatienten wird im Basistarif aber nicht über eine Chipkarte abgerechnet. Versicherte zahlen beim Arzt selbst und rechnen später mit dem Versicherer ab. Die privaten Krankenversicherer dürfen - anders als in normalen Tarifen - im Basistarif niemanden ablehnen, weil er krank ist oder deshalb Risikozuschläge verlangen.

Teurer Schutz

Der Schutz hat seinen Preis: 569,63 Euro kostet die Absicherung im Basistarif für Erwachsene ab 21 Jahren. Dazu kommen noch Beiträge für die Pflegeversicherung. Dies entspricht dem Höchstbetrag in der gesetzlichen Krankenversicherung: 15,5 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze von 3675 Euro. Wie in der privaten Krankenversicherung üblich, braucht jedes Familienmitglied einen eigenen Vertrag. Für Kinder bis zu 15 Jahren verlangen die Versicherer etwa 226 Euro je Monat. Junge Männer zwischen 16 und 20 Jahren zahlen etwa 246 Euro, junge Frauen 275 Euro monatlich.

Tarife mit Selbstbehalt

Versicherte können im Basistarif auch einen Selbstbehalt vereinbaren. Je nach Vertrag zahlen sie dann 300, 600, 900 oder 1200 Euro aus eigener Tasche. Ziel des Selbstbehalts ist es, Beiträge zu sparen. Doch im Basistarif geht das nicht auf. So zahlt ein Versicherter mit 1200 Euro Selbstbehalt exakt den gleichen Beitrag wie Versicherte ohne eigene Zuzahlungen. Einzig bei Tarifen für Kinder können Eltern zwischen 20 und 70 Euro im Monat sparen, wenn sie einen Selbstbehalt wählen.

Sozialfälle

Viele Selbstständige verdienen so wenig, dass sie sich bislang keine private Krankenversicherung leisten konnten. Durch die Versicherungspflicht sind sie nun aber gezwungen, einen entsprechenden Vertrag abzuschließen. Ansonsten müssen sie Strafe zahlen: Für Februar bis Mai diesen Jahres jeweils den vollen Monatsbeitrag, ab Juni 2009 für jeden Monat ein Sechstel des entsprechenden Beitrags. Die regulären Beiträge des Basistarifs können bei vielen Selbstständigen mit geringem Einkommen aber dazu führen, dass sie hilfsbedürftig im Sinne der Sozialgesetzgebung werden. In diesem Fall müssen sie nur die Hälfte des Beitragssatzes, also 284,82 Euro im Monat zahlen. Ist auch das noch zu viel, übernehmen Sozialämter oder die Bundesagentur für Arbeit einen Teil der Kosten.

Wechsel mit Rückstellung möglich

Unter Umständen kann sich für bereits privat Krankenversicherte der Wechsel in den Basistarif lohnen. So können Versicherte zum Beispiel einen Teil ihrer Alterungsrückstellung mitnehmen, wenn sie in den Basistarif einer anderen Gesellschaft wechseln. Allerdings müssen sie dann 18 Monate warten, bevor sie dort wieder einen Volltarif abschließen können. Wer wechseln will, hat noch bis Ende Juni dieses Jahres Zeit, den alten Tarif zu kündigen. Wer 55 Jahre oder älter ist, sowie Rentner und Pensionäre können auch nach dem 30. Juni noch in den Basistarif der eigenen Gesellschaft wechseln.

Worauf beim Basistarif der privaten Krankenversicherungen zu achten ist - die Finanztest-Tipps.

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