Basistarif der Krankenversicherung:Tipps

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Worauf beim Basistarif der privaten Krankenversicherungen zu achten ist - die Finanztest-Tipps.

Zurzeit nicht versichert

Lassen Sie sich nicht abwimmeln. Jeder private Versicherer muss Sie in den Basistarif aufnehmen. Einzige Ausnahme: Sie waren bei der Gesellschaft bereits einmal versichert und haben den Vertrag verloren, weil Sie vorvertragliche Anzeigepflichten verletzt haben. Sind Sie gesund und nicht allzu alt, sollten Sie prüfen, ob ein Vollversicherungstarif für Sie in Frage kommt. Das kann günstiger sein als der Basistarif.

Freiwillig gesetzlich versichert

Wechseln Sie als freiwillig gesetzlich Versicherter nicht in den Basistarif der privaten Krankenversicherer. Erstens ist er nicht billiger und die Leistungen sind nicht umfangreicher. Zweitens sind in der gesetzlichen Krankenversicherung Ehepartner und Kinder ohne eigenes Einkommen kostenlos mitversichert.

Standardtarif für Rentner

Wechseln Sie vom Standardtarif für Rentner nicht in den Basistarif. Er ist vergleichbar teuer und bietet weniger. Ehepaare müssen den Basistarif pro Person voll bezahlen. Im Standardtarif ist für Ehepaare der Beitrag auf 150 Prozent des Höchstbeitrags in der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzt.

Beiträge sparen

Wollen Sie als privat Versicherter in einen günstigeren Tarif wechseln, weil Ihnen die Beiträge über den Kopf wachsen, sollten Sie nicht nur den Wechsel in den Basistarif in Betracht ziehen. Prüfen Sie auch Alternativen. So können Versicherte, die ihren Vertrag bis zum 31. Dezember 2008 geschlossen haben, auch in Zukunft in den Standardtarif für Rentner wechseln, wenn sie die weiteren Voraussetzungen erfüllen: Sie müssen bereits zehn Jahre privat versichert und mindestens 65 Jahre alt sein. In Ausnahmefällen reichen auch 55 Jahre.

Wechsel des privaten Versicherers

Als privat Versicherter können Sie in den Basistarif eines anderen Versicherers wechseln, um dort nach 18 Monaten wieder in einen höherwertigeren Tarif zu gelangen. Bedenken Sie, dass der Versicherer Ihnen die besseren Leistungen nicht gewähren muss, wenn Sie bereits krank sind oder während der Wartefrist erkranken. Unter Umständen zahlen Sie auch hohe Risikozuschläge. Vereinbaren Sie auf jeden Fall, dass die Ergebnisse der Gesundheitsprüfung, der Sie sich jetzt unterziehen sollen, auch nach der Wartefrist von 18 Monaten noch gelten und keine neue Prüfung angesetzt wird, wenn Sie wieder in den Volltarif wechseln wollen.

Modifizierter Standardtarif

Waren Sie im modifizierten Standardtarif versichert, wurde Ihr Vertrag am 1. Januar 2009 auf den Basistarif umgestellt. Beachten Sie, dass sich die Leistungen im Basistarif von Ihrem bisherigen Tarif unterscheiden.

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