Bargeldlos bezahlen:Worauf es bei Kreditkarten ankommt

Einfach das Konto wechseln: Vier Tipps für das passende Konto

Kreditkarten werden beliebter - doch bei der Wahl ist einiges zu beachten.

(Foto: Andrea Warnecke/dpa)

Wer die passende Kreditkarte sucht, schaut meist nur auf die Jahresgebühr. Doch es gibt noch einiges mehr zu beachten.

Von Josefine Lietzau, Finanztip

Kreditkarten werden in Deutschland immer beliebter. 36 Prozent der Menschen besitzen hierzulande laut einer Studie der Bundesbank inzwischen ein solches Zahlungsmittel. Vor zehn Jahren waren es noch 27 Prozent. Bei der Wahl der passenden Karte gibt es für Kunden jedoch einiges zu beachten.

1. Den passenden Kreditkarten-Typ finden

Die einzelnen Karten-Modelle unterscheiden sich vor allem hinsichtlich der Abbuchung des Geldes. Bei "echten" Kreditkarten, also sogenannten Charge-Karten und Revolving-Karten, bekommen Verbraucher einen vorläufigen Kredit von der Bank. Bei Charge-Karten bucht die Bank die gesamten Kreditschulden einmal im Monat ab. Kunden sollten darauf achten, das nötige Geld zu diesem Zeitpunkt auf dem Girokonto zu haben. Bei Revolving-Kreditkarten muss der Kunde jeden Monat lediglich einen Mindestbetrag zurückzahlen. Bei dieser "Teilzahlungsfunktion" verlangen die meisten Banken allerdings hohe Zinsen.

Sogenannte Debit-Karten sind zwar keine echten Kreditkarten, werden in Deutschland aber oft als solche bezeichnet. Die Bank bucht bei diesem Karten-Typ die gezahlten Beträge zeitnah ab, also ähnlich wie bei der Girocard. Kunden können so einen guten Überblick über ihre Ausgaben behalten. Beim Buchen von Hotels oder Mietwagen werden sie häufig jedoch nicht akzeptiert. Reisende sollten daher nachfragen, bevor sie mit einer solchen Karte in den Urlaub fahren.

Dieser Rat gilt auch für Prepaid-Karten, die ebenfalls keine echten Kreditkarten sind. Kunden müssen aktiv Geld auf ein Konto laden, um die Karte nutzen zu können. Dafür bieten sie mehr Kostenkontrolle und sind auch für Minderjährige oder Menschen mit einer schlechten Bonitätsbewertung verfügbar.

2. Automaten zum Geldabheben prüfen

Mit Kreditkarten können Verbraucher weltweit Geld abheben. Einige Direktbanken versorgen ihre Kunden so auch in Deutschland kostenlos mit Bargeld, ohne selbst ein teures Automatennetz zu unterhalten. Allerdings nimmt nicht jeder Geldautomat jeder Bank die Karten an. Wer in einer Kleinstadt lebt, sollte sich vor dem Wechsel zu einer Direktbank erkundigen, ob die Automaten der örtlichen Sparkasse oder Volksbank die jeweilige Karte akzeptieren. In größeren Städten mit vielen Automaten ist das in der Regel kein Problem.

Im Ausland verlangen die Automatenbetreiber womöglich Gebühren für das Abheben. Das hat mit eigenen Bank jedoch nichts zu tun, die meisten Banken erstatten diese Kosten nicht. Darüber hinaus sollten Kunden im Ausland beim Geldabheben darauf achten, dass der Automat die Abhebung in der lokalen Währung abrechnet und die Summe nicht in Euro umrechnet. Sonst kann es aufgrund der Wechselkurse teuer werden.

3. NFC-Verfügbarkeit prüfen

Wie bei der Girocard funktioniert das Bezahlen mit Kreditkarte über PIN oder Unterschrift. Mit vielen Kreditkarten ist auch kontaktloses Bezahlen über NFC-Technik möglich. Ob die Karte das kann, lässt sich am aufgedruckten Funkwellensymbol erkennen. Ist die zu bezahlende Summe nicht höher als 25 (Mastercard) oder 50 Euro (Visa), ist noch nicht einmal die PIN gefragt.

4. Haftung bei Verlust beachten

Ist die Kreditkarte verloren gegangen, sollten Verbraucher sie umgehend sperren lassen. Das geht über den Sperr-Notruf 116 116, der Kunden an den richtigen Ansprechpartner vermittelt, sofern die Bank bei dieser Sammelnummer gemeldet ist. Kunden können aber auch direkt bei ihrer Bank anrufen.

Bis zum Sperren haften Kunden in der Regel mit höchstens 50 Euro, danach haftet die Bank komplett. Ausnahmen gelten, wenn der Kunde grob fahrlässig mit seiner Karte umgegangen ist. Die Kreditkarten-Anbieter Mastercard und Visa erweitern diesen Schutz noch einmal: Solange Nutzer gut Acht auf ihre Karte geben, haften sie dank der sogenannten Zero Liability Policy überhaupt nicht.

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