Autoversicherung:Tipps

Autofahrer können bei der Fahrzeugversicherung jede Menge Geld sparen. Die Finanztest-Tipps zeigen, wie Sie den günstigsten Schutz bekommen.

Wechsel. Prüfen Sie jetzt, ob es für Ihr Fahrzeug eine günstigere Autoversicherung gibt. Die Chancen stehen gut. Auf dem Markt hat sich erneut viel getan und die Preisunterschiede sind weiterhin sehr groß. Ein Wechsel kann sich für Sie lohnen.

Kündigung. Kündigen Sie immer schriftlich. Sie haben dafür in der Regel einen Monat Zeit, nachdem der Versicherer den Schaden beglichen oder abgelehnt hat. Die Monatsfrist gilt auch, wenn der Versicherer eine Beitragserhöhung ankündigt. Gibt Ihnen der Versicherer erst im November oder noch später eine Beitragsänderung bekannt, haben Sie einen Monat Zeit zu kündigen. Die Frist beginnt, sobald Sie das Schreiben im Briefkasten haben. Eine ordentliche Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres muss am 30. November beim Versicherer sein.

Auswahl. Die folgenden Versicherer haben es besonders häufig in die Top-Ten geschafft: Asstel mit den Tarifen Mobil und Relax, AdmiralDirekt mit ihrem Fair-Plus-Tarif sowie Direct Line, deutsche internet und Ineas mit ihren Basis-Tarifen. Bei diesen Anbietern läuft der Kontakt allerdings entweder nur online oder auch per Telefon und Post. Es gibt keinen Vertreter am Ort. Unter den Versicherern mit Vertretern vor Ort taucht die Huk-­Coburg am häufigsten in den Top-Ten auf. Schauen Sie, ob einer der acht Modellsituationen zu Ihnen passt. Wenn ja, orientieren Sie sich an den zehn günstigsten Tarifen. Wenn Sie sich in keinem der Modelle wiederfinden, orientieren Sie sich am Beitragsniveau der Tarife in der Tabelle: Schutz für das Auto.

Angebot. Achten Sie in der Angebotsvielfalt darauf, dass der Anbieter Ihnen tatsächlich den gewünschten Tarif verkauft. Fragen Sie auch bei Ihrem bisherigen Versicherer, ob es ein günstigeres Angebot für Sie gibt. Grobe Fahrlässigkeit. Wollen Sie Streit um die Erstattungsquote nach einem selbstverschuldeten Unfall vermeiden, wählen Sie einen Versicherer, der selbst bei "grober Fahrlässigkeit" komplett für Schäden zahlt.

Hilfe. Sind Sie mit der Quote Ihres Versicherers nicht einverstanden, holen Sie sich Rat beim Rechtsanwalt. Die Kosten tragen Sie nicht selbst, wenn Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung haben. Sie können sich auch an den Ombudsmann wenden, Telefon 0 180 4/22 44 24.

Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: