Auszug aus der Wohnung:Was sollte im Übergabeprotokoll stehen?

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Ein Übergabeprotokoll schafft Klarheit zwischen Mieter und Vermieter.

(Foto: Jens Schierenbeck/dpa)

Ein Übergabeprotokoll schafft beim Auszug Klarheit über den Zustand der Wohnung und mögliche Schäden. Was darin vermerkt sein muss, wie es die Rückzahlung der Kaution beschleunigen kann und welche Angaben Mieter lieber weglassen sollten.

Von Sabrina Ebitsch

Um Unklarheiten auszuschließen und die Auszahlung der Kaution zu beschleunigen, sollten Mieter mit dem Vermieter vor dem endgültigen Auszug einen Rundgang durch die Wohnung machen. Idealerweise sind danach der Zustand der Wohnung und registrierte Mängel in einem Übergabeprotokoll festgehalten, das von beiden Seiten unterschrieben wird. "Ein Übergabeprotokoll zeigt ganz klar, was Sache ist. Wenn der Vermieter ein paar Tage später noch Forderungen stellt, kann man sagen: 'Pech gehabt!'", sagt Anja Franz vom Mieterverein München. Wer dem Vermieter einfach die Schlüssel in den Briefkasten wirft, ohne mögliche Schäden dokumentiert oder darüber gesprochen zu haben, erlebt unter Umständen eine böse Überraschung, wenn es an die Rückzahlung der Kaution geht.

Eine gemeinsame Besichtigung bietet Spielraum für Verhandlungen. "Will der Vermieter etwa die Kosten für das Ausbessern des Parketts in Rechnung stellen, kann der Mieter argumentieren, kleine Kratzer seien normale Abnutzung oder Kratzer im Eingangsbereich ließen sich nun mal nicht vermeiden", rät Dietmar Wall vom Deutschen Mieterbund. Grundsätzlich gilt, dass der Vermieter beweisen muss, dass der aktuelle Mieter die beanstandeten Schäden verursacht hat.

Im Auszugsprotokoll sollten zudem Zählerstände und der allgemeine Zustand der Wohnung und ihre Sauberkeit (leer/besenrein et cetera) vermerkt werden. Vorsicht: Wenn scheidende Mieter wegen unzulässiger Klauseln im Mietvertrag eigentlich nicht zu belangen sind, sollte von Renovierungsarbeiten auch nicht im Übergabeprotokoll die Rede sein. Sonst können neue Verpflichtungen entstehen.

Auszahlung der Kaution nach der Übergabe

Wenn die Übergabe über die Bühne gegangen ist, ist die Rückzahlung der Kaution fällig. Gerade ohne Protokoll versuchen Vermieter oft, Ansprüche gegenüber dem Mieter geltend zu machen und Teile der Kaution für Reparaturen einzubehalten - auch in diesem Punkt sollten Mieter verhandeln. "Wenn der Vermieter anderer Ansicht ist, bleibt einem nichts anderes übrig, als um die Kaution zu kämpfen - notfalls auch unter Klageandrohung, da helfen dann die Mietervereine", sagt Wall. Stellt der Vermieter Forderungen, muss er die einzelnen Schäden und die dafür aufzuwendenden Kosten genau aufschlüsseln und dem Mieter darlegen.

"Ich würde immer ein Übergabeprotokoll empfehlen. Wenn keine Mängel festgehalten sind und keine Schönheitsreparaturen anfallen, kann man alsbald nach Mietende die Auszahlung der Kaution verlangen", sagt Wall. Möglich sei, dass der Vermieter einen kleinen Betrag für noch ausstehende Betriebskosten zurückbehalte, aber die Auszahlung der übrigen Summe könne der Mieter sofort verlangen. Wenn der Vermieter keine Gegenansprüche geltend machen könne, gebe es keine Frist. Ist die Kaution mit Zinsen nach einigen Wochen noch nicht überwiesen, sollte man den Vermieter mit Fristsetzung dazu auffordern. Ansonsten sollte die Kaution innerhalb von drei bis sechs Monaten, die der Vermieter zur Überprüfung der Wohnung Zeit hat, mit Zinsen auf das Konto des Mieters überwiesen werden.

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