Auswege für Steuersünder:Den Tresor im Ausland öffnen

Der Fiskus kennt keine Gnade: Weltweit steigt der Druck auf Steuersünder. Betroffene müssen mit genaueren Kontrollen rechnen - die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

Marco Völklein

8 Bilder

Steuerplakette, Foto: dpa

Quelle: SZ

1 / 8

Die Schlinge zieht sich immer weiter zu: Regelmäßig tauchen derzeit neue Meldungen auf, wonach die Staaten den Kampf gegen Steuerhinterzieher verschärfen. Bei vielen Menschen, zum Beispiel auch Erben, die bis kurz vor dem Tod des Erblassers nichts von einem Nummernkonto in der Schweiz gewusst haben, wächst nun die Sorge: Können sie Ärger mit dem Finanzamt bekommen? Und gibt es einen Ausweg, um straffrei davonzukommen? "Den gibt es - die Selbstanzeige", sagt Jürgen Honert, Partner der Kanzlei Honert + Partner in München. Die wichtigsten Fragen zu einem besonders heiklen Thema:

Wächst die Wahrscheinlichkeit, dass Behörden Steuerhinterziehern auf die Schliche kommen?

"Ganz klar: ja", sagt Steuerrechtsexperte Honert. Im Zuge der Finanzkrise verstärken weltweit die Staaten ihren Kampf gegen Steuerhinterzieher und -oasen. Erst vergangene Woche vereinbarten Deutschland und Gibraltar ein Abkommen: Es wird deutschen Finanzbeamten erleichtern, nach Vermögen zu fahnden, die deutsche Anleger auf die britische Enklave am Mittelmeer geschafft haben. Ähnliches tritt voraussichtlich ab Januar 2010 mit Liechtenstein in Kraft. Und auch die Schweiz wird sich wohl dem Druck der USA beugen und ihr Bankgeheimnis aufweichen müssen.

Foto: dpa

Tresor, Foto: istock

Quelle: SZ

2 / 8

Was droht, wenn Fahnder fündig werden?

Vor einiger Zeit hat der Gesetzgeber die Regeln verschärft: Steuerhinterziehung verjährt nun in besonders schweren Fällen statt bisher nach fünf erst nach zehn Jahren. Neben der Rückzahlung von Steuern auf die verschwiegenen Einkünfte (plus Zinsen) drohen Geld- oder Freiheitsstrafen. Der Bundesgerichtshof legte als Richtlinie fest: Bei einem hinterzogenen Steuerbetrag von 100.000 Euro oder mehr droht Freiheitsstrafe mit Bewährung. Wer eine Million Euro oder mehr Steuern hinterzieht, muss mit Freiheitsstrafe ohne Bewährung rechnen.

Foto: istock

Schatten, Foto: ddp

Quelle: SZ

3 / 8

Gibt es einen Ausweg für die Steuersünder?

Ja. "Mit einer Selbstanzeige lassen sich Geld- und Freiheitsstrafen vermeiden", sagt Steuerexperte Honert. Die Überlegung dabei: Wer seine Straftat selbst dem Staat gegenüber aufdeckt, spart den Behörden aufwendige Ermittlungen, aber das Geld fließt trotzdem nachträglich in die Staatskasse - im Gegenzug gewährt der Staat Straffreiheit. Wichtig ist aber, dass die Selbstanzeige rechtzeitig eingeht - also noch bevor die Ermittler von sich aus aktiv geworden sind. Honert: "Wenn die Steuerfahnder bereits mit einem Durchsuchungsbefehl in der Hand an der Tür klingeln, ist es für eine Selbstanzeige in der Regel zu spät."

Foto: ddp

Finanzamt, Foto: dpa

Quelle: SZ

4 / 8

Ab wann ist eine Selbstanzeige möglich?

Generell gilt: "Der Punkt, von dem an eine strafbefreiende Selbstanzeige nicht mehr möglich ist, ist relativ spät erreicht", ergänzt Gregor Geimer, Anwalt in der Kanzlei Honert + Partner. Startet zum Beispiel das Finanzamt eine Anfrage in Liechtenstein, und der Steuerpflichtige bekommt, etwa über seinen Banker, davon Wind, sei immer noch eine Selbstanzeige möglich. "Auch wenn das Finanzamt beim Steuerpflichtigen selbst nachfragt und detailliertere Infos, etwa zu einem Konto in der Schweiz anfordert, ist eine Selbstanzeige nicht in jedem Fall ausgeschlossen", sagt Geimer.

Foto: dpa

Finanzamt Hamburg-Harburg, Foto: dpa

Quelle: SZ

5 / 8

Wie sieht eine Selbstanzeige konkret aus?

Wichtig ist, dass man die verschwiegenen Einkünfte "vollumfänglich und richtig" dem Finanzamt mitteilt. Andernfalls werten die Beamten die Mitteilung als "verunglückte" Selbstanzeige - "und die bringt bestenfalls eine Strafmilderung, aber keine vollständige Strafbefreiung", so Geimer. Deshalb sei es wichtig, Profis damit zu betrauen, insbesondere, wenn es um größere Vermögen oder verzwickte Stiftungskonstruktionen geht, die gewählt wurden, um den gesamten Umfang des Vermögens zu verschleiern.

Foto: dpa

Steuerberater, Foto: istock

Quelle: SZ

6 / 8

Sollte man sich an seinen Steuerberater wenden?

Besser nicht. Der Steuerberater, der den Steuerpflichtigen normalerweise berät, hat von den Geldern im Ausland oft keine Ahnung. "Viele Mandanten machen das instinktiv richtig und informieren den Steuerberater nicht darüber", sagt Honert. Er ist deshalb auch nicht der richtige Partner, um Vor- und Nachteile einer Selbstanzeige abzuwägen, erläutert Carsten Rothbart vom Deutschen Steuerberaterverband. Grund: Kommt der Steuerpflichtige zu dem Entschluss, sich doch nicht selbst anzuzeigen, steckt der Steuerberater in einem Zwiespalt: Er würde sich in Zukunft dem Vorwurf der Beihilfe zur Steuerhinterziehung aussetzen. Besser ist es, die Selbstanzeige mit einem anderen Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht zu diskutieren.

Foto: istock

Schatten, Foto: dpa

Quelle: SZ

7 / 8

Was gilt, wenn mehrere Personen Steuern hinterzogen haben?

Nicht selten kommt es vor, dass etwa Verwandte oder Geschäftspartner beim Verschweigen der Einkünfte mitgemacht haben, berichtet Honert. "Diese Personen sollten ihr Vorgehen abstimmen." Denn die Selbstanzeige eines Beteiligten wirkt nicht für die anderen auch - ganz im Gegenteil: Nimmt das Finanzamt nach einer Selbstanzeige von Person A die Ermittlungen auf, kann Person B ab einem gewissen Zeitpunkt keine Selbstanzeige mehr stellen; der Staat hat ja bereits seinen Apparat angeworfen. Damit sind die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt.

Foto: dpa

Testament, Foto: dpa

Quelle: SZ

8 / 8

Was müssen Erben beachten?

"Eine Steuerhinterziehung des Erblassers hat keine strafrechtlichen Auswirkungen auf die Erben", sagt Honert. Allerdings sind die Erben als neue Besitzer des Erbes verpflichtet, alles korrekt zu versteuern - also Erbschaftsteuer abzuführen und auf künftige Erträge Steuern zu zahlen. Auch müssen sie falsche Steuererklärungen des Erblassers aus der Vergangenheit berichtigen. Dann werden in der Regel auch Steuernachzahlungen fällig. Oft gibt es bei Erbengemeinschaften Streit darüber, wie sie mit dem Problem umgehen sollen - und nicht selten wird so aus einer Erben- eine "Hinterziehungsgemeinschaft". Sauberer und verantwortungsbewusster ist es daher, wenn der Erblasser noch zu Lebzeiten zur Selbstanzeige greift, findet Honert, "und so die Erben erst gar nicht damit belastet".

Foto: dpa (SZ vom 25.08.2009/Marco Völklein/tob)

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: