Ausmisten:Das muss weg

Zeitschriften stapeln sich neben dem Sofa, Pullover knittern meterhoch im Schrank, auf dem Speicher stauben Kartons aus der Schulzeit ein: Höchste Zeit zum Aufräumen. Eine Anleitung.

Neben dem Sofa stapeln sich die alten Zeitschriften und im Kleiderschrank wird der Platz eng. Fragen sich Bewohner außerdem, was in den drei Kisten auf dem Dachboden lagert, ist es Zeit für eine große Aufräumaktion.

Frau vor Kleiderschrank

Ein ganzer Kleiderschrank voller Nichts - oder einfach viel zu viele Klamotten.

(Foto: dpa)

Zum Ausmisten und Entrümpeln braucht es keinen Kalender, sondern nur eisernen Willen und einen festen Plan. "Kaufen Sie sich zunächst eine Rolle Müllsäcke. Das mindert die Hemmschwelle", rät Gitte Härter, Coach aus München. Auch Staublappen, neue Ordner und Kisten sollten griffbereit sein. Dann stellt sich die Frage, wo am besten angefangen wird. "Ob man sich lieber schrittweise und in Etappen durch die Wohnung arbeitet oder alles in einem Aufwasch macht, ist zunächst eine Typfrage." Etwas leichter geht die Arbeit beim Musik hören und mit regelmäßigen Pausen von der Hand.

Die erste wichtige Entscheidung ist: Behalten oder weg damit? "Übergangsstapel sollten gar nicht erst angelegt werden: Damit ist das Problem nur verschoben", warnt Gisela Goerdeler, Geschäftsführerin des Deutschen Hausfrauenbundes in Bonn.

Als Faustregel gilt: Was man ein Jahr lang nicht mehr benötigt hat, kann weg. "Besonders bei Kleidern sollte man konsequent sein: Wenn man sie nicht regelmäßig trägt, hat das einen Grund", sagt Goerdeler.

Schwer fällt das Ausmisten oft im Keller und auf dem Dachboden: Dort lagern meist Dinge mit sentimentalem Wert. "Hier muss ich überlegen: Wie wichtig sind mir die einzelnen Dinge? Auf keinen Fall sollte ich etwas aufheben, weil ich mich dazu verpflichtet fühle, weil es ein Erbstück oder ein Geschenk war", erläutert Härter.

Ein Sonderfall sind Dokumente. Bei allem Aufräumfieber ist hier Vorsicht geboten. Geburts- und Heiratsurkunden, Zeugnisse und Ausbildungsnachweise sollten auf keinen Fall entsorgt werden. Für viele anderen Unterlagen gelten Aufbewahrungsfristen: Urteile und Mahnbescheide, mit denen ich Forderungen geltend machen möchte, sollten 30 Jahre lang gehütet werden, erläutert Jürgen Petsch, Fachanwalt für Steuerrecht aus Berlin. "Sämtliche Unterlagen, die das Finanzamt betreffen, müssen zehn Jahre lang aufbewahrt werden."

Rechnungen zum Beispiel von Ärzten dürfen laut Petsch erst nach drei Jahren vernichtet werden. Bei Handwerkerrechnungen und Zahlungsbelegen von hochwertigen Anschaffungen sollte das Ende der jeweiligen Garantie- oder Gewährleistungsfrist abgewartet werden. Versicherungspolicen, Mietverträge und Ähnliches können Verbraucher drei Jahre nach Vertragsende wegwerfen.

Ist einmal entschieden "Das kommt weg", sollten die Gegenstände am Besten sofort entsorgt werden. Was wirklich unbrauchbar ist, gehört in die Mülltonne oder muss vom Sperrmüll abgeholt werden. Alte Farben, Öl und Batterien kommen zum Schadstoffmüll. "Ich empfehle auf alle Fälle, Unterlagen, die persönliche Daten beinhalten, im Reißwolf zu vernichten und dann im Papiermüll zu beseitigen", sagt Petsch.

"Mit den meisten Dingen kann man jedoch anderen noch eine Freude machen", sagt Goerdeler. Die Nichte kann noch Kinderspielzeug gebrauchen, die Stadtbibliothek nimmt Bücher an. Soziale Einrichtungen benötigen gut erhaltene Möbel und Kleidung. Und der Rest lässt sich verkaufen - per Anzeige im Wochenblatt, auf dem Flohmarkt, über den Second-Hand-Shop oder im Internet.

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