Vertrag
Schließen Sie eine Auslandsreise-Krankenversicherung ab, wenn Sie Urlaub außerhalb Deutschlands machen. Im Ernstfall kann Sie ein längerer Aufenthalt in einer ausländischen Klinik oder ein Krankenrücktransport nach Deutschland einige Tausend Euro kosten.
Auswärtiges Amt
Informieren Sie sich beim Auswärtigen Amt (www.auswaertiges-amt.de) vor allem über Reisesicherheit, Einreisebestimmungen und die Kultur Ihres Reiselandes. Beachten Sie Gesundheitshinweise. Für Krisengebiete gibt das Amt Reisewarnungen aus.
Reisedauer
Für Reisen bis zu sechs Wochen sind die getesteten Jahresverträge die beste Lösung. Für längere Reisen brauchen Sie einen gesonderten Vertrag. Finanztest wird in Heft 05/2009 über die besten Reisekrankenversicherung für lange Auslandsaufenthalte informieren.
Selbstbehalt
Wählen Sie einen Tarif ohne Selbstbehalt. Er kostet nicht mehr als ein Tarif, bei dem Sie einen Teil der Behandlungskosten selbst zahlen müssen.
Auswahl
Wählen Sie Ihre Versicherung erst nach den Vertragsbedingungen und dann nach dem Preis aus. Von den Vertragsbedingungen hängt ab, ab wann der Versicherer bei Unfall oder Krankheit zahlt.
Vorbereitung
Bereiten Sie sich bereits zu Hause auf einen eventuellen Arztbesuch vor. Notieren Sie sich Telefonnummern von Feuerwehr, Ambulanz und Polizei des Urlaubsortes. Recherchieren Sie im Internet, wo Sie den nächsten Arzt oder das nächste Krankenhaus an Ihrem Reiseziel finden. Wenn alle Stricke reißen, kann Ihnen auch die Deutsche Botschaft weiterhelfen.
Ernstfall
Gesundheitszentren und Arztpraxen sind von außen nicht immer leicht zu erkennen. Lassen Sie sich gegebenenfalls von einem ortskundigen Taxi dorthin fahren. Informieren Sie Ihren Versicherer so früh wie möglich über den Arztbesuch und fragen Sie, wie Sie weiter vorgehen sollen.
Abrechnung
Kleinere Behandlungen im Ausland bezahlen Sie zunächst selbst. Sie bekommen das Geld vom Versicherer zurück. Heben Sie die Rechnung und schriftliche Angaben über Diagnose und Therapie auf. Lesen Sie in Ihren Versicherungsbedingungen nach, was auf den Belegen stehen muss - Behandlungsdatum und ärztliche Leistungen. Bei größeren Behandlungen regelt der Versicherer die Bezahlung direkt mit dem Arzt oder der Klinik.
Spezialfälle
Schwangere
Wenn Sie schwanger sind, sollten Sie und ihr Partner einen Vertrag abschließen, der ausdrücklich die Kosten deckt, die bei unvorhergesehenen Komplikationen, Früh- oder Fehlgeburten für Mutter und Kind anfallen.
Sportler
Fragen Sie beim Versicherer nach, ob er zahlt, wenn Sie sich bei Wettkämpfen oder beim Training verletzen.
Beruflich Reisende
Sie brauchen einen gesonderten Schutz. Einige Anbieter übernehmen für sie gar keine Kosten, andere schränken den Schutz ein.
Senioren und Chroniker
Lassen Sie sich von Ihrem Arzt Ihre Reisefähigkeit bescheinigen, wenn Sie schon älter sind oder an einer Vorerkrankung leiden. Als Chroniker können Sie sich aber auch an Ihre gesetzliche Krankenkasse wenden. In Ausnahmefällen übernimmt die Kasse die Kosten einer solchen Behandlung bis zu den in Deutschland üblichen Beträgen und bis zu sechs Wochen. Lassen Sie sich vorab von Ihrer Krankenkasse bestätigen, welche Kosten sie trägt.