Süddeutsche Zeitung

Anlegerschutz:Aus der Krise nichts gelernt

Auf freiwilliger Basis funktioniert es nicht: Trotz aller Kritik bietet die Finanzbranche kaum besseren Anlegerschutz. Deshalb macht das Verbraucherschutzministerium nun mit Gesetzen Druck.

Daniela Kuhr

Finanzberater müssen sich auf deutlich schärfere Vorschriften zum Schutz der Anleger einstellen. Da freiwillige Lösungen nichts gebracht haben, will das Bundesverbraucherschutzministerium jetzt mit zahlreichen gesetzlichen Vorschriften den Druck auf die Branche massiv erhöhen.

Zwar sei eine freiwillige Selbstverpflichtung grundsätzlich denkbar, "allerdings haben wir in jüngster Zeit im Bereich der Finanzdienstleistungen auf diese Weise nicht die von uns angestrebten Ergebnisse erreicht", heißt es in einem Papier des Ministeriums, das der Süddeutschen Zeitung vorliegt.

"Deshalb kommen zur Erreichung der Ziele des Koalitionsvertrags auch gesetzliche Maßnahmen in Betracht." Unter anderem könnten das Kreditwesengesetz, das Wertpapierhandelsgesetz sowie das Investmentgesetz geändert werden. "Zur Regelung des grauen Kapitalmarkts ist auch der Erlass eines neuen Gesetzes denkbar", heißt es in dem Papier weiter. Der graue Kapitalmarkt ist ein Bereich, der nach wie vor weitgehend unreguliert ist. Geschlossene Fonds beispielsweise werden dort vertrieben.

Anlegerschutz ist Schwerpunktthema

Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) hatte bereits angekündigt, den Anlegerschutz zu einem Schwerpunktthema machen zu wollen. Ihr Ministerium hat aber nur ein Initiativrecht, federführend zuständig sind Justiz-, Finanz- und in Teilbereichen auch das Wirtschaftsministerium.

In der vergangenen Legislaturperiode hatte der Gesetzgeber schon ein paar neue Vorschriften auf den Weg gebracht: So bekommen Anleger von Januar an nach jeder Wertpapierberatung ein Protokoll ausgehändigt, damit sie im Zweifel später vor Gericht den Ablauf des Gesprächs beweisen können. Zudem verjähren ihre Schadenersatzansprüche bei einer Falschberatung später. Auch wurden die Regeln für Schuldverschreibungen modernisiert.

Aigner ging das jedoch nicht weit genug. Sie hatte zusätzlich ein freiwilliges Produktinformationsblatt gefordert, das Anlegern knapp und verständlich die Vor- und Nachteile eines Anlageprodukts auflistet. Bislang jedoch bietet das kaum eine Bank an. Aigner hat daher mehrmals kritisiert, dass einige Institute aus der Krise offenbar nichts gelernt hätten.

"Verkaufsdruck sogar noch gestiegen"

Vor allem die Provisionen, die Finanzberater für den Verkauf von Produkten erhalten, stören sie. Die Provisionen können dazu führen, dass bei einer Beratung nicht das Renditeinteresse des Kunden, sondern das Provisionsinteresse des Vermittlers im Vordergrund steht.

Im Ministeriumspapier heißt es dazu: "Bankmitarbeiter berichten, dass in vielen Fällen strenge Vertriebsvorgaben die Berücksichtigung individueller Bedürfnisse der Kunden kaum erlauben. Der Verkaufsdruck sei in vielen Fällen seit der Finanzkrise sogar noch gestiegen."

Im Koalitionsvertrag haben Union und FDP sich bereits auf einige Schritte geeinigt, um Anleger besser zu schützen. Das Verbraucherministerium hat nun in einem weiteren Papier Vorschläge erarbeitet, wie das zu erreichen ist.

So sollen etwa Schadenersatzansprüche bei falschen Ad-hoc-Mitteilungen und Verkaufsprospekten später verjähren. Zudem soll das ab Januar fällige Protokoll auch bei Beratungen über Investmentfonds und Produkte des grauen Kapitalmarkts zur Pflicht werden. Für Finanzberater sind verbindliche Regeln zur Qualifikation geplant, so wie bei Versicherungsvermittlern bereits der Fall.

Weiter heißt es in dem Papier: Es sollte "klargestellt werden, dass die internen Steuerungs- und Anreizsysteme der Unternehmen dem Grundsatz nicht zuwiderlaufen dürfen, dass die Wertpapierdienstleistungen im Interesse der Kunden zu erbringen sind".

Neue Kennzahl

Auch sollen die Anbieter von Produkten des grauen Kapitalmarkts genau wie andere Anbieter von der Finanzaufsicht überwacht werden. Das Ministerium plädiert zudem dafür, die Produktinformationsblätter europaweit zur Pflicht zu machen und klarzustellen, "dass der kollektive Verbraucherschutz zu den Aufgaben der Finanzaufsicht gehört". Dies bedeute, "dass die Aufsichtsbehörde dann zum Einschreiten verpflichtet ist, wenn eine Mehrzahl von Verbrauchern von illegalen Praktiken erheblich betroffen ist".

Für die im Koalitionsvertrag beschlossene Prüfung einer unabhängigen Stiftung für Finanzprodukte schlägt das Verbraucherministerium vor, Finanzprodukte nach Anlagezweck und Risiko zu kategorisieren und eine Kennzahl zu entwickeln, mit der "der Kundennutzen" gemessen werden kann. Die Finanzdienstleister sollten verpflichtet werden, diese Kennzahl zu veröffentlichen.

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Quelle:
SZ vom 28./29.11.2009/pak
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