Altersvorsorge:Schneller zur eigenen Immobilie

Stadtansicht Stuttgart

Bei der Schaffung von Wohneigentum hilft der Staat mit. Riester-Sparer haben mehrere Möglichkeiten, das Geld zu nutzen.

(Foto: Marijan Murat/dpa)

Wohn-Riester-Verträge sind attraktiv, es winken Zulagen vom Staat und Steuervorteile. Vor allem Familien profitieren. Aber es gibt auch einen Haken.

Wohn-Riester-Verträge können den Weg zur eigenen Immobilie ein wenig einfacher machen. Die Eigenheimrente gibt es seit November 2008. Seitdem hat sich nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums der Bestand der Verträge auf mehr als 1,6 Millionen erhöht. Aber wie funktioniert Wohn-Riester? Einige Erklärungen.

Was ist Wohn-Riester?

Gefördert werden Annuitätendarlehen, Bausparkombifinanzierungen oder Bausparverträge. "Auch Entnahmen aus anderen Riester-Verträgen sind möglich", erläutert Ralf Scherfling von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Das Geld kann zur Umschuldung von Immobiliendarlehen genutzt werden, zur Entschuldung und für einen alters- oder behindertengerechten Umbau.

Wie hoch ist die Förderung?

Es gibt eine jährliche Zulage vom Staat von bis zu 154 Euro. Hinzu kommen 185 Euro für jedes vor 2008 geborene Kind und 300 Euro für jedes später geborene Kind. Das Geld fließt als zusätzliche Tilgung in den Vertrag und reduziert die Darlehenshöhe. "Dazu kommen mögliche Steuervorteile - maximal 2100 Euro pro Jahr zählen als Sonderausgaben", erklärt Jörg Sahr von der Stiftung Warentest in Berlin. Die Zulagen werden allerdings von der Steuerersparnis aus dem Sonderausgabenabzug abgezogen. "Um die vollen Zulagen zu erhalten, müssen Sparer im Jahr vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens - Zulagen mitgerechnet - einzahlen", sagt Sahr.

Wer bekommt einen Vertrag?

Das ist im Einkommenssteuergesetz geregelt, etwa rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Auszubildende, aber auch Beamte, Berufssoldaten sowie geringfügig Beschäftigte. "Berechtigte können sich die Förderung sowohl in der Anspar- als auch in der Tilgungsphase sichern", sagt Alexander Nothaft vom Verband der Privaten Bausparkassen in Berlin.

Welche Bedingungen gibt es?

Wer eine Immobilie über Wohn-Riester finanziert, muss dort selbst einziehen. Dabei kann es sich um eine Wohnung im eigenen Haus, eine Eigentumswohnung oder eine im Register eingetragene Genossenschaftswohnung handeln. "Unter ganz bestimmten Umständen und mit vorheriger Genehmigung kann es aber möglich sein, die Immobilie während des Erwerbslebens zeitlich befristet zu vermieten", sagt Ralf Scherfling. Spätestens in der Rentenphase muss der Sparer selbst dort einziehen.

Was sind die Vorteile?

Man ist schneller schuldenfrei. "Der wirtschaftliche Vorteil eines geförderten gegenüber einem nicht-geförderten Darlehen kann über den gesamten Finanzierungszeitraum hinweg mehr als 10 000 Euro betragen", sagt Sahr.

Was ist mit der Besteuerung?

Wohn-Riester-Verträge unterliegen der nachgelagerten Besteuerung. Vor der Rente werden weniger Steuern fällig, ab dem Rentenalter müssen die Förderungen nachversteuert werden. "Bei Wohn-Riester geht es um die Auflösung des Wohnförderkontos", erklärt Scherfling. Das ist ein fiktives Konto, in das jährliche Tilgungsleistungen bis maximal 2100 Euro fließen können. Zum Jahresende wird das Geld auf dem Konto mit zwei Prozent verzinst. Spätestens mit 68 muss das Wohnförderkonto aufgelöst werden. Dann muss der bis dahin aufgebaute Kontostand versteuert werden - entweder sofort mit einem 30-prozentigen Rabatt, oder die Summe wird ohne Rabatt bis zum 85. Lebensjahr verteilt. "Wer die zweite Variante wählt, kann jederzeit den noch offenen Betrag unter Berücksichtigung des Rabatts in einer Summe versteuern", erläutert Scherfling.

Und wenn man auszieht?

Bei einem Auszug oder Verkauf bereits vor dem Ruhestand kommt es zu einer sofortigen vollständigen Besteuerung des Wohnförderkontos. Außerdem wird die Zahlung der Fördermittel gestoppt. Dem entgehen kann man, wenn man am neuen Ort neu baut oder kauft und dort einzieht. Das angesparte Kapital kann auch auf einen Geld-Riester-Vertrag übertragen werden. Betroffene sollten rechtzeitig bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen nachfragen, um eine Rückzahlung der Förderung zu vermeiden.

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