Altersvorsorge:Keine Angst vor der Abgeltungssteuer

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Auch wenn ab Januar 2009 die Abgeltungssteuer kommt: Die private Altersvorsorge wird kaum von ihr betroffen sein.

Matthias Autenrieth

Seit einiger Zeit kommt kaum einer mehr an ihr vorbei: Allerorten wird mit der Angst vor der Abgeltungssteuer geworben.

Die Abgeltungssteuer wird im Einzelfall automatisch abgeführt - genaues Nachrechnen kann sich lohnen. (Foto: Foto: iStockphoto)

Ab Januar 2009 entfallen Sparerfreibetrag und die bisherige Besteuerung von Kapitalerträgen - dafür kommt die Abgeltungssteuer, die derzeit von einzelnen Finanzdienstleistern als Schreckgespenst gezeichnet wird.

Nach ihrer Einführung werden Kapitalerträge pauschal mit 25 Prozent besteuert, nimmt man Solidaritätszuschlag und eventuelle Kirchensteuer hinzu, sind es sogar knapp 28 Prozent.

Die neue Regelung wird für einige Anleger Vorteile, für andere Nachteile bringen. Klar ist aber: Sich deswegen Sorgen um seine private Altersvorsorge zu machen, ist in den meisten Fällen unnötig.

Nur Fondsparpläne unterliegen noch der Abgeltungssteuer

So ist nämlich eine Vielzahl der Anlageprodukte, die Sparer zur Altersvorsorge nutzen, gar nicht erst von der Abgeltungssteuer betroffen. Riester- oder Rürup-Renten unterliegen der neuen Steuer ebenso wenig wie private Rentenversicherungen, die betriebliche Altersvorsorge und Kapitallebensversicherungen.

Auch wer zur Altersvorsorge in eine Immobilie investiert hat und diese wieder verkauft, bleibt von der Steuer verschont. Gleiches gilt für das Investment in geschlossene Fonds.

Was der Gesetzgeber plant

Anders sieht es bei Fondsparplänen aus, die von vielen auch als Ergänzung zu einem Riester-Vertrag abgeschlossen werden. Diese werden nach aktuellem Stand der Abgeltungssteuer unterliegen.

Hier gibt es derzeit aber noch Bestrebungen, Sparpläne mit einer Mindestlaufzeit von zwölf Jahren und einer Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr des Sparers wie andere Altersvorsorgeprodukte zu behandeln und sie von der Steuer auszunehmen.

Lesen Sie weiter, wie hoch die Freibeträge sind und was zu beachten ist.

Sollten diese Bemühungen nicht zum Erfolg führen, wird die Abgeltungssteuer direkt vom Geldinstitut ans Finanzamt abgeführt.

Wann sind Erträge steuerfrei

Dies geschieht nur, wenn die Erträge den Freibetrag von 801 Euro pro Jahr für Alleinstehende beziehungsweise 1602 Euro für Verheiratete überschreiten.

Bleiben die Erträge darunter, sind sie steuerfrei. Allerdings muss hierzu ein entsprechender Freistellungsauftrag bei der Bank oder der Fondsverwaltung eingereicht werden.

Liegen die Kapitalerträge über dem Freistellungsauftrag, der eigene Steuersatz aber unter 25 Prozent, so wird die Abgeltungssteuer zwar erst einmal automatisch an das Finanzamt abgeführt.

Steuererklärung nicht vergessen

Über den Jahresausgleich bei der Steuererklärung kann sich der Sparer dann aber die zu viel gezahlten Steuern zurück holen.

Hier raten Steuerexperten vor allem Rentnern dazu, genau nachzurechnen und im Zweifelsfall eine Einkommenssteuererklärung abzugeben.

Da Renten nur teilweise besteuert werden, haben Rentner - selbst mit höheren Einkommen - oft einen niedrigen Steuersatz.

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