Während Sonne, Wind und Biomasse in der Stromerzeugung bereits einen großen Beitrag leisten, dominieren in deutschen Heizungskellern noch die konventionellen Anlagen. Knapp sieben Prozent des Wärmebedarfs werden nach Angaben des Bundesumweltministeriums durch erneuerbare Energien gedeckt. Bis zum Jahr 2020 soll sich dieser Anteil verdoppeln. Die Bundesregierung hat daher das sogenannte Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz beschlossen, das am 1. Januar 2009 in Kraft tritt.
Bauherren sind vom kommenden Jahr an dazu verpflichtet, einen Teil des Wärmebedarfs mit Hilfe von Solarkollektoren, Biomasse-Heizungen oder Erd- und Umweltwärme zu decken. Bei der Nutzung solarer Strahlungsenergie muss der Anteil mindestens 15 Prozent, bei Biogas mindestens 30 Prozent und in allen anderen Fällen mindestens 50 Prozent betragen.
Solarthermie
Die Solarthermie ist in Deutschland die am weitesten verbreitete Nutzung der Sonnenenergie. Im Unterschied zur Photovoltaik, also der Umwandlung der Strahlung in elektrischen Strom, unterstützen die Kollektoren über einen Kreislauf das Heizsystem eines Gebäudes oder wärmen das Trinkwasser auf. Bis Ende des vergangenen Jahres waren in Deutschland etwa 6500 Megawatt Leistung installiert. Die Solarkollektoren können im Sommer die Trinkwassererwärmung vollständig übernehmen - im Winter muss eine zusätzliche Heizung nachhelfen.
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