Aktiengeschäfte:Banken warnten Regierung vor Milliarden-Steuerbetrug

Mehr Kapitalertragsteuer zurückbekommen, als man vorher überhaupt gezahlt hat: Die Regierung soll eine Gesetzeslücke bei sogenannten Cum-Ex-Geschäften schon seit mehr als zehn Jahren kennen. Trotzdem wurde diese nicht geschlossen.

Von Claus Hulverscheidt, Berlin

Wenn die Tür zum Hühnerstall offen steht - wer, bitte schön, kann da ahnen, dass der Fuchs die Gelegenheit zum Festmahl nutzt? So lautet, jedenfalls sinngemäß, die Antwort des Finanzministeriums auf eine schriftliche Anfrage der Grünen-Fraktion, warum der Bund Warnungen aus der Bankbranche vor einer für den Staat teuren Gesetzeslücke jahrelang ignorierte. Konkret geht es um sogenannte Cum-Ex-Geschäfte, mit denen Fonds und Banken im In- und Ausland den deutschen Fiskus um viele Milliarden Euro geprellt haben sollen. Dazu wurden Aktien mit (Cum) und ohne (Ex) Dividendenanspruch so schnell und über so viele Stationen gehandelt, dass die Finanzämter den Überblick verloren und am Ende mehr Kapitalertragsteuer erstatteten, als die Beteiligten zuvor überhaupt gezahlt hatten. Erst 2012 wurde die Gesetzeslücke geschlossen.

In ihrer Antwort auf die Grünen-Anfrage räumt die Regierung nun ein, dass der Bundesverband deutscher Banken tatsächlich schon 2002 auf "die abstrakte Möglichkeit" hingewiesen habe, dass es bei Leerverkäufen von Aktien rund um den jährlichen Dividendenstichtag zu steuerrechtlichen Problemen kommen könnte. Aber, so heißt es in dem Brief von Finanzstaatssekretär Michael Meister (CDU) weiter: "Die Gefahr, dass diese Systemschwäche gezielt ausgenutzt würde oder dass dies zu erwarten sei, wurde nicht beschrieben."

Für Gerhard Schick, den finanzpolitischen Sprecher der Grünen-Fraktion und Initiator der Anfrage, kommen die Ausführungen des Ministeriums einer Bankrotterklärung gleich: "Jahrelang sind die deutschen Steuerzahler durch Investoren mithilfe findiger Berater im Ergebnis schlicht und ergreifend beklaut worden. Es ist ein Skandal, dass die offensichtlich bekannte Regelungslücke mit dem Jahressteuergesetz 2007 wider besseren Wissens nicht konsequent geschlossen wurde", so Schick gegenüber der Süddeutschen Zeitung.

Noch keine Rede von einem Untersuchungsausschuss - noch nicht

Bis zu diesem Punkt könnte die Regierung die Kritik noch als das übliche Genörgel der Opposition abtun, doch in der Folge droht es ungemütlich zu werden. Schick verlangt nämlich, dass "die Hintergründe für das Versäumnis parlamentarisch aufgearbeitet" werden. Das Wort "Untersuchungsausschuss" nimmt er dabei nicht in den Mund - noch nicht. Dass Aufklärung Not tut, daran aber lässt der Grünen-Mann keinen Zweifel. Schließlich sei der "groß angelegte Diebstahl" von Steuergeld 2007 erst richtig in Fahrt gekommen, da die Profiteure der Geschäfte wegen des Nichtstuns der Regierung "davon ausgehen konnten, für das unmoralische Verhalten nicht strafrechtlich belangt zu werden"

Das Finanzministerium verweist in seinem Schreiben darauf, dass man sich ja 2007 um eine Beseitigung des Missstands bemüht habe - bei dem es sich im Übrigen nicht um Steuergestaltung, sondern um Steuerbetrug , also um eine Straftat, handle. Die enorme Komplexität der Fälle und die Verschleierungsversuche der Beteiligten hätten die Entdeckung und die Aufklärung der Vergehen zunächst verzögert. Als dann aber 2009 erste umfassende Fälle bekannt geworden sei, habe man "umgehend Lösungsmöglichkeiten erörtert".

Grüne fordern Verschärfung

Schick dagegen hält das bisherige Vorgehen der Regierung für viel zu dürftig. "Der Bundesfinanzminister muss sich daran messen lassen, ob die von ihm als 'illegal' definierten Steuergestaltungen nun auch strafrechtliche Konsequenzen haben", sagte der Grünen-Politiker. "Denn so stark sich diese Bewertung anhört, so unwahrscheinlich ist eine tatsächliche Verfolgung durch die Justiz." Es sei nämlich fraglich, "ob die Bundesregierung vor Gericht Betrug im großen Stil nachweisen kann und sich dann auch traut, handelnde Parteien vor Gericht zu ziehen und einzelne Manager rechtskräftig zu verurteilen".

Für die Zukunft verlangt der Oppositionsmann "klarere Prozesse, um Lücken im Steuersystem zügig und unmissverständlich zu schließen". So müsse Deutschland eine Offenlegungspflicht für Steuergestaltungsmodelle einführen, wie es sie in den USA, in Kanada, Australien, Portugal, Irland und Großbritannien bereits gebe. Nur so könne eine unerwünschte Umgehungspraxis im Keim erstickt werden. "Außerdem brauchen wir endlich ein schlagkräftiges Unternehmensstrafrecht. Beihilfe zur Steuerhinterziehung muss, wie in den USA unlängst am Beispiel der Credit Suisse exerziert, hart geahndet werden."

Keine Antwort liefert die Regierung auf die Frage, in welchem Maße öffentliche Banken an Cum-Ex-Deals beteiligt waren. Bekannt ist, dass die in Länderhand befindlichen Institute HSH Nordbank und LBBW mitgemischt haben. "Wenn staatliche Banken den Staat betrügen,", so Schick, "dann hat das noch einmal eine ganz eigene Qualität."

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: