Absicherung für Eigentümer:Welche Versicherungen brauche ich als Immobilienbesitzer?

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Schäden durch Naturgewalten wie Hochwasser können durch eine Elementarschaden-Police abgesichert werden - sofern man überhaupt an eine Versicherung kommt.

(Foto: dpa)

Das Eigenheim ist meist der mit Abstand größte Teil des Vermögens - umso besser, wenn der Besitz gegen alle Eventualitäten abgesichert ist. Welche Policen sinnvoll sind - und welche nicht.

Von Julia Halbig

Der Eigentümer entscheidet darüber, gegen welche möglichen Schäden er seinen Besitz absichern will. Bei einigen Versicherungen sollte er gar nicht erst überlegen, andere dagegen sind verzichtbar. Ein Überblick.

  • Feuer, Leitungswasser, Hagel und Sturm können einem Gebäude schwere Schäden zufügen und den Besitzer finanziell schwer belasten, wenn nicht gar ruinieren. Eine Wohngebäudeversicherung braucht daher jeder Immobilienbesitzer. Während Hauseigentümer selbst für den Abschluss sorgen müssen, bezahlen Wohnungseigentümer ihren Anteil an der Police im Verbund mit der Eigentümergemeinschaft oder Gesellschaft, die das Gebäude verwaltet.
  • In der Regel deckt eine Wohngebäudeversicherung keine Elementarschäden ab. Eine solche Police muss extra abgeschlossen werden und schützt vor Schäden durch Naturgewalten wie Hochwasser, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen oder Vulkanausbruch, die nicht selten ein Gebäude vollständig zerstören. Für die Versicherungen sind solche Naturkatastrophen mit enormen Kosten verbunden. Daher gewähren sie Policen erst nach detaillierter Gefahreneinschätzung und lassen sich das Risiko, etwa in Flussnähe oder Hanglage zu wohnen, mit hohen Beiträgen bezahlen. Wer in den sogenannten Wohngefährdungszonen wohnt, bekommt nur schwer und für viel Geld eine Versicherung. Und wer sich fernab davon gegen alle möglichen Schäden absichern will, zahlt vielleicht jahrelang umsonst relativ hohe Beiträge. Gabriele Zeugner von der Verbraucherzentrale Bremen rät in gefährdeten Gebieten trotzdem dazu: "Man muss es versuchen. Ansonsten bleibt das Risiko, im Schadensfall ohne Schutz dazustehen."
  • Während die beiden bisher genannten Versicherungen das Gebäude an sich schützen, deckt eine Hausratversicherung das Inventar ab. Wer es sich leisten kann, seine Einrichtung nach einem Schaden zu ersetzen, braucht eine solche Versicherung eher nicht. Sie lohnt sich vor allem bei wertvollem Mobiliar wie Antiquitäten und wenn der Verlust der Einrichtung für den Besitzer finanziell ruinös wäre.
  • Auch Gefahren, die das Haus für Unbeteiligte oder die Umwelt darstellt, sollten versichert sein - beispielsweise wenn ein loser Dachziegel auf einen Passanten herabfällt und ihn verletzt. Eigenheimbesitzer sind in diesem Fall durch ihre Privathaftpflicht versichert. Bei vermieteten Immobilien ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht notwendig. Diese gilt auch für unbebaute Grundstücke - denn auch dort kann jemand verunglücken, wenn zum Beispiel im Winter der Bürgersteig nicht gestreut wurde. Wer einen Öltank besitzt, braucht eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung, falls durch ein Leck Heizöl ins Grundwasser gelangt.
  • Bei anderen Versicherungen sollten Eigenheimbesitzer in sich gehen und überlegen, ob diese regelmäßige Ausgabe wirklich nötig ist. Eine Rechtsschutzversicherung kann das Risiko einer teuren Auseinandersetzung vor Gericht mindern. Allerdings lassen sich zum Beispiel Streitigkeiten mit Mietern auch auf einem anderen Weg aus der Welt schaffen, etwa durch eine Streitschlichtung. Auch Glas- und Reparaturversicherungen stehen auf der Prioritätenliste nicht ganz oben. Ein monatlich für solche Fälle zurückgelegter Geldbetrag tut es oft genauso. Allerdings: "Wenn ich einen riesigen Wintergarten habe, dann könnte eine Glasversicherung sinnvoll sein", so Zeugner.
  • Wer noch lange einen Kredit für das Eigenheim abbezahlen muss, sollte auch darüber nachdenken, was mit der Immobilie passiert, wenn der Hauptverdiener erwerbsunfähig wird oder gar stirbt. Eine Risikolebensversicherung stellt sicher, dass den Hinterbliebenen im Todesfall kein Schuldenberg hinterlassen wird. Die Restschuldversicherung sorgt dafür, dass das Haus bei Berufsunfähigkeit oder nach dem Tod abbezahlt wird. Auch bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann die Beitragshöhe so festgelegt werden, dass im Ernstfall die monatliche Summe für das Abbezahlen des Eigentums ausreicht. Gabriele Zeugner rät, eine solche Versicherung unbedingt in Erwägung zu ziehen: "Erkrankung ist der wahrscheinlichere Fall und der gesetzliche Schutz ist lückenhaft."
  • Noch deutlich mehr Versicherungen müssen jene abschließen, die ihr Eigenheim selbst bauen. Einen Überblick und (kostenpflichtig abrufbare) Vergleichstests bietet die Verbraucherzentrale.
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