Abgeltungsteuer und Fonds:Geld retten mit dem Unterdepot

Fondssparer sind bequem - sollten aber vor Januar ihre Anlage in Ordnung bringen. Denn mit einem Unterdepot kann man der Abgeltungsteuer teilweise entgehen.

M. Völklein

Das Prinzip ist einfach - und beliebt. Knapp 17 Millionen Fondssparpläne verwalten allein die im Branchenverband BVI zusammengefassten Fondsgesellschaften. Die Sparer erwerben dabei regelmäßig Anteile an Fonds und lassen sie oft längere Zeit liegen. Das ist bequem. Doch mit der Abgeltungsteuer ist zunächst mal Schluss mit der Bequemlichkeit. Die neue Steuer, mit der der Staat von 2009 an 25 Prozent (plus Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer) abzwackt, zwingt zum Handeln.

Abgeltungsteuer und Fonds: Ordnung schaffen im Depot - und damit Geld sparen.

Ordnung schaffen im Depot - und damit Geld sparen.

(Foto: Foto: Reuters)

Wie trifft die neue Steuer die Fondssparer?

Auf Kursgewinne wird von 1. Januar 2009 an Abgeltungsteuer fällig - aber nur auf Gewinne von Fondsanteilen, die nach diesem Zeitpunkt gekauft wurden. Für alle Fondsanteile, die bis zum 31.Dezember 2008 erworben wurden, gelten dagegen die bisherigen Steuerregeln. Und die besagen: Wer seinen Fonds mindestens ein Jahr lang hält (Fachbegriff: einjährige Haltefrist), kassiert den Gewinn steuerfrei. Wichtig: Riester-Fondssparpläne trifft die neue Steuer nicht.

Was sollten Fondssparer tun?

Wichtig ist es für Fondssparer daher, dass sie in ihrem Depot für Ordnung sorgen - und Fondsanteile, die vor dem 1. Januar 2009 gekauft wurden, von jenen trennen, die nach dem Stichtag angeschafft wurden. Dazu bieten Banken und Fondsfirmen zwei Möglichkeiten an: Entweder man eröffnet ein zweites Depot, oder aber man lässt ein Unterdepot einrichten. Etwas weniger aufwendig für den Fondssparer ist ein Unterdepot, sagt Matthias Jansen von der Fondsgesellschaft Cominvest. Denn dann erhält der Anleger zum Beispiel die Jahresendabrechnung des Fonds in einem Dokument - und nicht zwei Abrechnungen für zwei verschiedene Depots. So vermeidet der Anleger unnötigen Papierwust.

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Geld retten mit dem Unterdepot

Was bringt ein Unterdepot?

Wichtig ist die Unterscheidung in alte und neue Fondsanteile, wenn die Anteile irgendwann verkauft werden sollen. Denn das Finanzamt geht davon aus, dass die Anteile, die zuerst gekauft wurden, auch wieder zuerst abgestoßen werden. Fachleute sprechen vom "First in, first out"-Prinzip. Wie sich das negativ auswirken kann, zeigt ein Beispiel: Ein Sparer kauft 100 Fondsanteile im November 2008 und weitere 100 Anteile im Januar 2009. Weil die Kurse sich gut entwickelt haben, verkauft er im Sommer 2009 wieder 100 Anteile. Das Finanzamt geht davon aus, dass er die 100 Anteile aus dem November abstößt - und kassiert nach der alten Regelung Abgaben nach dem Halbeinkünfteverfahren zum persönlichen Steuersatz des Sparers. Schließlich war die einjährige Haltefrist noch nicht abgelaufen. Besser wäre es, wenn der Sparer die im Januar gekauften Papiere zuerst abstößt. Die unterliegen zwar der Abgeltungsteuer; die anderen 100 Anteile aus dem November 2008 kann der Anleger aber zum Beispiel bis zum Dezember 2009 behalten und erst dann verkaufen. Dann ist die einjährige Haltefrist beendet, und der Gewinn fließt ihm steuerfrei zu. Mit einem Unterdepot können Anleger genau bestimmen, welche Papiere verkauft werden sollen.

Geld retten mit dem Unterdepot

Richten die Banken ein Unterdepot automatisch ein?

In der Regel nicht. Viele Fondssparer lassen ihr Fondsdepot direkt von der Fondsgesellschaft verwalten. Allein bei der Deka-Bank, der Fondstochter der Sparkassen, befinden sich fünf Millionen Kundendepots. Die Deka ist auch die einzige große Fondsfirma, die automatisch zum 1. Januar 2009 bei Fondssparern mit regelmäßigem Lastschrifteinzug automatisch ein Unterdepot einrichtet und den bisherigen Fondsbestand in dieses Depot auslagert. "Unsere Kunden werden darüber schriftlich informiert", erläutert Deka-Sprecher Jürgen Fischer. Bei den anderen großen Fondsfirmen wie DWS, Union Investment und Cominvest müssen Sparer die Einrichtung eines Unterdepots extra beantragen.

Fallen für Unterdepots zusätzliche Gebühren an?

Für Unterdepots in aller Regel nicht, heißt es bei den Fondsfirmen. Auch viele Banken richten solche Unterdepots kostenfrei ein. Für ein ordentliches zweites Depot verlangen dagegen die Fondsgesellschaften und auch viele große Geldhäuser Gebühren. Günstiger als Filial- sind ohnehin meist Onlinebanken, zu denen in der Vergangenheit viele Anleger bereits gewechselt sind. Auch bei der Frage nach einem Zweitdepot geben Internetinstitute wie die DAB-Bank, die Deutsche-Bank-Tochter Maxblue oder die ING-Diba ihre Kostenvorteile gerne an die Kunden weiter: Nach Angaben der Stiftung Warentest bieten sie kostenlose Zweitdepots online an. Übrigens: Die Steuerregeln gelten nicht nur für Fonds, sondern auch für Aktien. Daher sollten sich nicht nur Fondssparer, sondern auch Aktionäre um ihr Depot kümmern.

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