Abgeltungsteuer:Schnell noch Schätzchen shoppen

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Festverzinsliche Anlagen gehören zu den Gewinnern der Abgeltungsteuer. Darum sollten Sparer dafür sorgen, dass sie die Zinsen erst 2009 kassieren.

Marco Völklein

Es stimmt schon: Aktionäre und Besitzer von Aktienfonds sind die großen Verlierer der Abgeltungsteuer, da sie ihre Kursgewinne nicht mehr nach einem Jahr steuerfrei kassieren dürfen. Doch wer sein Geld (oder nur einen Teil davon) in Zinsanlagen steckt, profitiert von der Steuer. Denn bisher waren Zinserträge voll steuerpflichtig. Das ändert sich mit der Abgeltungssteuer nicht. "Was sich ändert, ist allerdings der Steuersatz", so die Stiftung Warentest.

Steuersparen bei der Abgeltungsteuer: ein Draht- seilakt. Wer nicht zu tief in die Tasche greifen will, muss vieles beachten. (Foto: Foto: Reuters)

Bisher mussten Zinsgewinne mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden - und der betrug bei Gutverdienern bis zu 45 Prozent. Künftig gilt ein einheitlicher Satz von 25 Prozent. Wer also mit dem Steuersatz darüber liegt, profitiert von der neuen Steuer.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes sind das zwei von drei Sparern. Aber auch wessen Steuersatz darunter liegt, muss sich nicht ärgern: Die Bank führt zwar 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an den Staat ab. Per Steuererklärung holt sich der Sparer am Jahresende das zu viel entrichtete Geld aber wieder zurück.

Zinssparer, die den Vorteil voll auskosten wollen, sollten daher ihre Sparanlagen prüfen und eventuell vor dem 1. Januar 2009 umschichten. Wichtig ist der Zinstermin: Bei den beliebten Tagesgeld-Konten schreibt die Bank die Zinserträge oft zum 31. Dezember 2008 gut.

Zinsverschiebung beachten

Wer dagegen auf das Geld zum Beispiel ein halbes Jahr verzichten kann und es auf ein Festgeld-Konto mit sechs Monaten Laufzeit legt, kassiert die Zinsen im Frühjahr 2009 - und zahlt dann weniger Steuern. Allerdings sollten Sparer genau hinschauen: Es gibt auch Festgeldanlagen (etwa mit einem Jahr Laufzeit), bei denen die Bank einen Teil der Zinsen bereits zum kalendarischen Jahresende gutschreibt. Dieser Zinseszinseffekt steigert zwar die Rendite; den Steuervorteil nutzt der Sparer so allerdings nicht.

Die Zinsverschiebung bietet auch der Bundesschatzbrief Typ B. Er sammelt Jahr für Jahr die Erträge an und verzinst sie weiter. Bei Fälligkeit nach sieben Jahren oder vorzeitigem Verkauf erhält der Anleger Sparkapital samt Zinsen ausgezahlt. Aber Achtung: Die Zinsausschüttung belastet dann auf einen Schlag den Sparerpauschbetrag von 801 Euro. Jeder Euro Zinsertrag über diesem Wert unterliegt der Steuer. Der Schatzbrief Typ A schüttet die Zinsen jährlich aus.

Ganz legal Steuern sparen lässt sich mit niedrigverzinsten Bundesanleihen oder Pfandbriefen. Dabei kauft der Sparer ein festverzinsliches Wertpapier mit einem niedrigen Zinskupon. Die Idee dabei: "Wenig Zins = wenig Steuern". Als Ausgleich für die niedrigen Zinsen zahlt der Anleger einen geringeren Kaufpreis; bei Fälligkeit erhält er den höheren Nennwert des Papiers zurück. Die Differenz zwischen Kaufpreis und Nennwert ist der Kursgewinn - und der ist nach derzeitigem Recht steuerfrei, sofern der Anleger die Papiere mindestens ein Jahr hält. Ähnlich funktionieren auch steueroptimierte Rentenfonds. Wichtig ist aber, dass der Sparer die Papiere noch vor dem 1. Januar 2009 kauft: Denn nur dann gilt noch das alte Recht.

© SZ vom 18.10.2008/ld/jkr - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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