Abgeltungsteuer:Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge

Ab dem 01.01.2009 unterliegen grundsätzlich alle Zinserträge, Dividenden und Kursgewinne einer Pauschalbesteuerung von 25% (zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer). Betroffen sind alle Anleger, die in Deutschland steuerpflichtig sind.

Nützen Sie die verbleibenden Wochen und verpassen Sie es nicht, Ihr Portfolio bis Ende 2008 zu optimieren.

Teil 3

Sollten Anleger ihre Anlagestrategie vor Einführung der Steuer ändern? In vielen Fällen können Anleger ihr Portfolio optimieren. Generell gilt, dass langfristig orientierte Fonds, die flexibel auf Marktveränderungen reagieren können, im Hinblick auf die Abgeltungsteuer besonders geeignet sind.

Können Kleinanleger mit einem persönlichen Steuersatz unter 25% eine Steuerrückzahlung veranlassen? Anleger, deren persönlicher Steuersatz unter 25% liegt, können eine Steuererklärung abgeben und erhalten eine Rückzahlung in Höhe der zuviel gezahlten Steuern.

Gilt die Abgeltungsteuer auch bei privaten Veräußerungsgeschäften? Den Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften dürfen Privatanleger nach Ablauf der jeweiligen Haltefrist weiterhin steuerfrei vereinnahmen. Sie müssen keine Abgeltungsteuer beachten. Allerdings werden viele Geschäfte aus dem Anwendungsbereich der privaten Veräußerungsgeschäfte herausgenommen. So werden beispielsweise zukünftig Gewinne aus der Veräußerung von Aktien und Fondsanteilen zu Einkünften aus Kapitalvermögen führen. Sie werden deshalb der Abgeltungsteuer unterliegen.

Gilt das Halbeinkünfteverfahren bei Anlagen im Privatvermögen noch? Ab 2009 entfällt der Vorteil, dass Aktionäre ihre Dividenden nur zur Hälfte versteuern müssen. Damit ergibt sich selbst unter Berücksichtigung der bisher maximal möglichen Steuerbelastung von 45% für Aktionäre eine gravierende Verschlechterung. Statt einer kalkulatorischen Belastung von 22,5% zahlen Anleger ab 2009 pauschal 25% (zzgl. Solidaritätszuschlag und evtl. Kirchensteuer).

Haben Sie noch Fragen zum Thema Abgeltungsteuer? Dann schreiben Sie uns. Die Abgeltungsteuer- Experten von Pioneer Investments helfen Ihnen gern weiter.

Ihre Frage zur Abgeltungsteuer

Ein großes Themenspezial zur Abgeltungsteuer finden Sie außerdem auf unserer Internetseite. www.pioneerinvestments.de/abgeltungsteuer

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