Abgeltungssteuer:Geld zurück vom Finanzamt

Eigentlich sollte die 2009 eingeführte Abgeltungssteuer alles einfacher machen. Doch noch immer warten etliche Steuerzahler auf die Rückzahlung zu viel entrichteter Abgaben. Das soll sich jetzt ändern.

Eine gute Nachricht vom Fiskus: Hunderttausende Anleger bekommen offenbar schon bald ihre zu viel gezahlten Kapitalsteuern aus dem Jahr 2009 erstattet.

Mit der Abgeltungsteuer werden Kapitalerträge von der Bank an den Fiskus gezahlt und sollen nicht mehr in der Steuererklärung auftauchen.

Die Anlage KAP der Steuererklärung: Eigentlich sollte sie durch die Einführung der Abgeltungssteuer weitgehend überflüssig werden, doch für etliche Steuerzahler bleibt sie weiterhin relevant.

(Foto: dpa-tmn)

Die Finanzämter verfügten seit diesem Monat über ein Programm, mit dem sie die privaten Kapitaleinkünfte in der sogenannten Anlage KAP verarbeiten können, wie die Financial Times Deutschland schreibt. Die Software soll fast alle Sonderfälle lösen, die mit Einführung der Abgeltungsteuer im Jahr 2009 aufgetreten sind. Die offenen Fälle würden nun sukzessive abgearbeitet, sagte ein Sprecher des bayerischen Finanzministeriums der Zeitung.

Noch nicht völlig fehlerfrei

Die technischen Probleme des Fiskus resultieren aus der Einführung der Abgeltungsteuer im Jahr 2009. Mit ihr sollte die Besteuerung von Dividenden und Zinsen eigentlich leichter werden, da Banken die Abgabe von 25 Prozent schon beim Zahlungseingang erheben und an den Fiskus abführen.

Einige Anleger müssen ihre Kapitalerträge aber weiter in der Anlage KAP ihrer Steuererklärung angeben. Betroffen sind etwa Sparer, die Verluste beim Fiskus anmelden, um sie mit Gewinnen in den Folgejahren ausgleichen zu können.

Völlig fehlerfrei arbeitet die neue Software dem Bericht zufolge aber noch nicht: Weiterhin unmöglich sei die Verrechnung von 2009 entstandenen Spekulationsverlusten oder negativen Erträgen aus Stillhaltergeschäften. Diese Minusbeträge könnten weiterhin nicht zur Minderung von Gewinnen genutzt werden, die der Abgeltungsteuer unterliegen.

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