Wetterschäden:Was Unwetter-Opfer jetzt wissen müssen

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Millionenschäden durch Unwetter: Szene aus Braunsbach, Baden-Württemberg (Foto: Getty Images)

Abgedeckte Dächer, Wasserschäden, überschwemmte Keller: Welche Versicherung für welchen Schaden zuständig ist und was Betroffene als erstes tun sollten.

Von Anne-Christin Gröger

Schwere Gewitter und Überschwemmungen haben in der Nacht von Sonntag auf Montag Teile von Baden-Württemberg und Bayern verwüstet. Besonders heftig traf es den Ort Braunsbach im Kreis Schwäbisch Hall. Dort regnete es so heftig, dass der Orlacher Bach und der Schlossbach, die in den Kocher münden, über die Ufer traten. Die reißenden Wassermassen zogen Autos mit und beschädigten viele Häuser. Die SV Sparkassenversicherung, die etwa 70 Prozent der Gebäude im Südwesten versichert, rechnet mit Schäden in mehrstelliger Millionenhöhe. Auch in der Region Ansbach in Bayern wurden Straßen überflutet und Autos mitgerissen. Dazu liefen viele Keller voll. Was müssen Betroffene jetzt beachten, wenn sie die Schäden ihrer Versicherung melden?

Abgedecktes Dach, Wasserschäden in der Wohnung - welche Versicherung zahlt?

Für Schäden, die direkt am Haus entstanden sind, ist die Wohngebäudeversicherung verantwortlich. Sie kommt für abgedeckte Ziegel, eingedrückte Fenster oder Wasserschäden am Gemäuer auf. Grundsätzlich gilt: "Alles, was so fest mit dem Haus verbunden ist, dass es bei Entfernung kaputt gehen würde, fällt in den Bereich Wohngebäudeversicherung", sagt Peter Grieble von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. "Ein klassisches Beispiel ist die Einbauküche." Gegenstände, die sich durch Tragen oder Kehren aus dem Haus befördern lassen, sind durch die Hausratversicherung geschützt. Dazu zählen etwa Möbel, Teppiche, Elektrogeräte oder Bücher.

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Was ist mit dem überschwemmten Keller?

In der Wohngebäudeversicherung sind nur Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser versichert. Tritt ein Fluss über die Ufer und überschwemmt das Haus oder den Keller, ist das ein Fall für die Elementarschadenversicherung. "Das gleiche gilt auch für Schäden durch Rückstau, weil die Kanalisation die Wassermassen nicht mehr schafft und das Wasser in den Keller läuft", sagt Grieble. "Vollgelaufene Keller haben also nur Versicherungsschutz, wenn in der Wohngebäude- und Hausratversicherung das Risiko 'Weitere Elementargefahren' eingeschlossen wurde", sagt Rolf Mertens, Experte für Haftpflicht-, Hausrat- und Wohngebäude-Versicherungen beim Versicherer Ergo. Dieses Zusatzmodul lässt sich sowohl für die Wohngebäude-, als auch für die Hausratversicherung abschließen. Dann sind sowohl Wasserschäden am Gebäude, als auch etwa eine zerstörte Waschmaschine im Keller versichert.

Das Auto in der Tiefgarage steht unter Wasser. Was müssen Autobesitzer beachten?

Das ist ein Fall für die Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung, erläutert Grieble von der Verbraucherzentrale. Auch durch im Sturm umstürzende Bäume sowie herabfallende Dachziegel, Äste und Hagelkörner können Schäden an geparkten Fahrzeugen entstehen. "Für diese Schäden kommt die Kaskoversicherung des Autohalters auf", sagt Mertens von Ergo. Der Versicherte müsse nur die in der Teilkaskopolice vereinbarte Selbstbeteiligung bezahlen. "In der Vollkaskoversicherung wird der Schadenfreiheitsrabatt bei Sturmschäden nicht belastet."

Was sollen Betroffene als erstes tun?

Wenn das Schlimmste vorbei ist, sollten Hausbesitzer zuerst das Haus und die unmittelbare Umgebung begutachten: Wurden Fensterscheiben am Haus oder am Auto zerstört oder Teile des Dachs abgedeckt? Ist Wasser ins Haus eingedrungen? "Versicherte haben eine Schadenminderungspflicht, das heißt, sie müssen Schäden so gering wie möglich halten", sagt Verbraucherschützer Grieble. Konkret heißt das: Fenster mit zerstörten Scheiben provisorisch abdichten, auf dem Dach eine Notabdeckung installieren, bei Wasser im Gebäude alle elektrischen Geräte vom Netz nehmen. Mertens von der Ergo warnt allerdings vor zu viel Aktionismus: "Wer Schäden feststellt, die zunächst niemandem gefährlich werden können, sollte sich mit den Aufräumarbeiten zurückhalten", sagt er. "Kunden sollten warten, bis die Versicherung oder der zuständige Schadenermittler den Schaden begutachtet hat."

Was ist noch wichtig?

Betroffene sollten den Versicherer unverzüglich über die entstandenen Schäden in Kenntnis setzen. "Der Versicherer sagt dann, welche Informationen er noch benötigt und schickt einen Mitarbeiter", sagt Grieble. Unbedingt sollten Versicherte alle entstandenen Schäden mit Fotos dokumentieren und eine Schadenliste erstellen. Beschädigte Gegenstände sollten sie nicht vorschnell entsorgen, sondern zum Schadensnachweis aufbewahren.

An wen können sich vom aktuellen Unwetter Betroffene wenden?

Die Sparkassenversicherung Stuttgart und die Versicherungskammer Bayern (VKB), die in den jeweiligen Bundesländern die größten Wohngebäudeversicherer sind, haben dafür jeweils eine Schadenhotline. Sie lautet für die SV Versicherung 0711-898 100, für die VKB 0800-62 36 62 36.

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