Steuererklärung:Was passiert, wenn die Fristen abgelaufen sind?

Beim Finanzamt werden verspätete Steuererklärungen nicht gern gesehen. Trotzdem haben Sie verschiedene Möglichkeiten, einem Zwangsgeld zu entgehen.

Von Larissa Holzki

Die meisten Steuerpflichtigen müssen Ihre Steuererklärung zum 31. Mai abgeben. Fällt dieses Datum auf einen Sonn- oder Feiertag, bleibt Zeit bis zum nächsten Werktag. All diejenigen, die sich bei der Steuererklärung von Steuerberatern oder Lohnsteuerhilfevereinen helfen lassen, haben bis zum 31. Dezember Zeit.

Wer sich nicht an diese Termine hält, bekommt Post vom Finanzamt. Darin erinnern die Beamten an die abgelaufene Frist und setzen eine neue. Reagiert der Steuerpflichtige auch dann nicht, droht das Finanzamt Zwangsgeld an. Innerhalb einer neuen, meist sechswöchigen Frist muss die Steuererklärung nachgereicht werden, sonst drohen zudem Verspätungszuschläge und schließlich ein auf Schätzungen beruhender Steuerbescheid - der vermutlich zu Ihrem Nachteil ausfällt. So weit müssen Sie es aber nicht kommen lassen.

  • Wenn Sie bereits absehen können, dass Ihre Steuererklärung nicht rechtzeitig fertig wird, können Sie bei der Finanzbehörde eine "stillschweigende Fristverlängerung" beantragen. Um diese bitten Sie in einem formlosen Brief und setzen sich dabei selbst eine neue Frist bis zu einem bestimmten Datum. In der Regel wird die Abgabe bis zum 30. September akzeptiert. Vermerken Sie in Ihrem Antrag auch, dass Sie von einer Genehmigung ausgehen, wenn Sie nichts Gegenteiliges hören. So sind Sie auf der sicheren Seite. Eine andere Möglichkeit: Sie schicken einfach die unfertige Steuererklärung rechtzeitig ab und korrigieren sie später. Auch Steuerberater können Aufschub bekommen. Bei gut begründeten Anträgen gewährt das Finanzamt Fristenerlass bis zum 28. Februar.
  • Wenn Sie eine Verspätung kurzfristig doch einmal nicht vermeiden können, ist das noch keine Katastrophe. Je nachdem wie viele Steuererklärungen gleichzeitig bei Ihrem Sachbearbeiter eintreffen, hat dieser Anfang Juni allerhand zu tun. Schicken Sie Ihre Steuererklärung an das Finanzamt, noch bevor das Fehlen überhaupt aufgefallen ist, wird in der Regel über den Verzug hinweggesehen. Brauchen Sie noch etwas Zeit, melden Sie sich telefonisch bei Ihrem Sachbearbeiter. Die Durchwahl finden Sie auf dem letzten Steuerbescheid. Meistens sind die Finanzbeamten kulant, dann vereinbaren Sie einen neuen Abgabetermin. Zur Sicherheit notieren Sie sich, wann und mit wem Sie diesen Aufschub vereinbart haben.
  • Erst wenn Ihr Sachbearbeiter die fehlende Steuererklärung angemahnt, Ihnen eine neue Frist gesetzt und Zwangsgeld angedroht hat, wird es heikel. Ignorieren Sie diesen Stichtag, kann das Finanzamt nach eigenem Dafürhalten Zwangsgeld und Verspätungsaufschläge auferlegen. Zwangsgeld wird als Druckmittel eingesetzt und könnte im schlimmsten Fall auch durch eine Ersatzzwanghaft ersetzt werden. Achtung: Spätestens nach der Androhung des Zwangsgeldes sollten Sie die Steuererklärung - notfalls auch unvollständig - abgeben. Haben Sie das Geld erstmal gezahlt, bekommen Sie es nicht zurück, auch wenn Sie Ihre Unterlagen schließlich nachgereicht haben!
  • Verspätungszuschläge werden erst im Steuerbescheid festgesetzt. Dabei gilt in aller Regel: Je länger Sie nicht reagieren, desto teurer wird es. Wenn Sie alle Jahre wieder den Abgabetermin verpassen, wird auch das sich negativ auswirken. Der Verspätungszuschlag kann bei bis zu zehn Prozent Ihres Steuerbetrags liegen und maximal 25 000 Euro betragen. Zahlt der Betroffene seine Steuern nicht nach, werden außerdem Zinsen fällig.
  • Für Steuerpflichtige, die sich dauerhaft weigern, eine Steuererklärung abzugeben, wird das Einkommen geschätzt. Dieser Steuerbescheid fällt in aller Regel zu Ihrem Nachteil aus. Außerdem werden darin in der Regel zusätzlich Verspätungszuschläge festgesetzt. Trifft den Bürger für den Verzug keine Schuld, kann das Finanzamt von einem Verspätungszuschlag absehen. Das gilt aber nur bei schwerwiegenden Erkrankungen oder wenn relevante Belege fehlen, die der Steuerpflichtige nicht beschaffen kann. Haben Sie jemanden beauftragt, Ihre Steuererklärung zu erstellen, müssen Sie jedoch auch für dessen Unpünktlichkeit gerade stehen.
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