Neuerung ab 2015:Banken ziehen Kirchensteuer automatisch ein

Wer einer der großen Religionsgemeinschaften angehört, muss Kirchensteuer zahlen, auch auf private Investments. Das tut nicht jeder. Doch 2015 ist Schluss mit Schummeln: Betroffenen Anlegern wird der Obolus künftig automatisch vom Gewinn abgezogen. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Von Berrit Gräber

Bis zur Jahresmitte noch flattern Bankkunden Informationsbriefe zur Neuregelung bei der Kirchensteuer ab 2015 ins Haus. Auch Konfessionslose kriegen Post. Meist ist die Mitteilung eher sperrig formuliert. Da ist von Widerruf die Rede, von Kirchensteueranteil und Sperrvermerk. Aber nicht jeder Sparer blickt am Ende durch. Bei manchen Lohnsteuerhilfevereinen laufen die Telefone heiß, wie Berater berichten. Dabei geht es eigentlich nur um eins: Ab nächstem Jahr ist Schluss mit Schummeln bei der Kirchensteuer. Geben ist seliger denn nehmen: Anlegern mit Religionszugehörigkeit wird der Obolus künftig automatisch vom Gewinn abgezogen. "Wer bisher Kirchensteuer hinterzogen hat, fliegt dann auf", sagt Christina Georgiadis, Sprecherin des Verbands der Vereinigten Lohnsteuerhilfe (VLH).

Worum geht es?

Jeder Erwerbstätige, der einer großen Religionsgemeinschaft wie der katholischen oder evangelischen Kirche angehört, zahlt auf sein Einkommen automatisch Kirchensteuer. In Baden-Württemberg und Bayern gehen acht, in den übrigen Bundesländern neun Prozent weg. Kann sich das Kirchenmitglied über Gewinne aus privaten Geldanlagen wie Aktien, Zertifikaten, einem Fonds oder Sparbuch freuen, muss es darauf ebenfalls Kirchensteuer zahlen. Eigentlich. Die Kirchen gingen aber oft leer aus. Das soll sich jetzt ändern.

Wie war tricksen möglich?

Banken und Sparkassen führen seit 2009 automatisch die 25-prozentige Abgeltungsteuer auf Anlegergewinne ab plus den Soli. Weil Geldinstitute im Normalfall nicht wissen, ob der Sparer in einer Kirche ist, hatte dieser die freie Wahl. Entweder er teilte seiner Bank explizit mit, welcher Konfession er angehört und gab damit den automatischen Abzug der Kirchensteuer frei. Was aber kaum einer machte, so der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL). Oder er entschied sich dafür, den Obolus selbst über seine Einkommensteuer zu zahlen und die Anlage KAP, Seite 2, auszufüllen. Das war das Schlupfloch für alle, die sich drücken wollten. "Es gab immer wieder Leute, die ihrer Bank bewusst die Konfession verschwiegen", wie Uwe Rauhöft, Geschäftsführer vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine erklärt. Und dann noch die Anlage KAP ignorierten. Den beiden großen Kirchen gehen dadurch Schätzungen zufolge etwa 480 Millionen Euro jährlich durch die Lappen.

Was wird anders?

Das Verfahren wird geändert. Die Banken und Sparkassen behalten die Kirchensteuer in Zukunft automatisch ein. Der Beitrag für Kapitalerträge wird mit der Abgeltungsteuer ans Finanzamt überwiesen. Sie werden dazu regelmäßig beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) das Kirchensteuerabzugsmerkmal (KIStAM) eines jeden Steuerbürgers abfragen. Es gibt Auskunft darüber, ob der Steuerpflichtige einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehört und wie hoch deren Kirchensteuersatz ist. Erstmals passiert das schon dieses Jahr zwischen dem 1. September und dem 31. Oktober 2014.

Was tun?

Wer einen Brief von der Bank bekommt, aber konfessionslos ist, kann ihn getrost wegwerfen. Ist der Status richtig beim Finanzamt gespeichert, fällt auch in Zukunft keine Kirchensteuer an. Ein Blick in die Gehaltsabrechnung oder den letzten Steuerbescheid zeige, ob alles korrekt ist, wie Fachfrau Georgiadis betont. Wer Kirchenmitglied ist und seine Bank bereits mit dem Abzug beauftragt hat, braucht ebenfalls nicht zu reagieren. Wer nicht möchte, dass die Bank die Konfession erfährt, kann dem Datenabruf widersprechen und einen Sperrvermerk einfordern. Der Widerspruch muss bis 30. Juni beim BZSt eingehen. Formulare dafür gibt es im Internet unter www.formulare-bfinv.de.

Wann läuft der Sperrvermerk ins Leere?

Für Trickser gibt es künftig kein Schupfloch mehr, Widerspruch hin oder her. "Ein Sperrvermerk macht keinen Sinn", winkt Erich Nöll, Geschäftsführer des BDL, ab. Das BZSt meldet einen Widerspruch immer an das zuständige Finanzamt, und der Anleger ist verpflichtet, seine Kirchensteuer über die Einkommensteuer zu begleichen. Mit der Anonymität ist es dann vorbei. Kirchensteuerhinterziehung bei Kapitaleinkünften wird es nicht mehr geben, betont Nöll. Wer auffliegt, hat allerdings kaum etwas zu befürchten. Schummelei soll weder buß- noch strafrechtlich verfolgt werden.

Was verlangt die Kirche?

Wer Kirchenmitglied ist, aber nur wenig Zins-oder Börsengewinne hat, muss gar nichts zahlen. Freistellungsaufträge bei der Bank sorgen dafür, dass der Sparer bis zu 801 Euro im Jahr steuerfrei kassieren darf. Bei Ehe- und gesetzlichen Lebenspartnern sind es 1602 Euro. Nur auf höhere Erträge werden Abgeltungsteuer, Soli und Kirchensteuer fällig. In Bayern und Baden-Württemberg summiert sich das auf 27,818 Prozent, in allen andern Ländern auf 27,995 Prozent. Ein katholischer Mainzer, der dieses Jahr 10 000 Euro Gewinn mit Aktien macht, muss beispielsweise 220 Euro Kirchensteuer berappen, rechnet der VLH vor.

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