Mietminderung:Berechnung der Kürzung

Von welcher Miete Richter ausgehen, um die billigere Miete zu errechnen.

Rechnerische Grundlage

Wie viel der Mieter mindern darf, richtet sich nach der Größe der Beeinträchtigung. Je stärker der Mangel den Wohnwert schmälert, desto höher der Abstrich.

Ausgangspunkt der Mietminderung ist die tatsächlich gezahlte Miete. Richter gehen aber nicht von einer einheitlichen Basis aus. Es gibt daher drei Grundlagen:

Kaltmiete + Nebenkosten + Heizkosten,

Kaltmiete + Nebenkosten,

Kaltmiete.

Streitet der Vermieter den Mangel ab, kann der Mieter einen Sachverständigen einschalten. Bestätigt der Gutachter den Mangel, muss der Vermieter dessen Rechnung zahlen. Bestätigt der Gutachter nicht den Mangel, ist die Rechnung Sache des Mieters.

Dauer der Kürzung

Der Mieter kann die Miete so lange reduzieren, wie der Mangel vorhanden ist. Da die Miete im Voraus fällig ist, kann der Mieter die Kürzung auf den folgenden Monat verschieben: Fällt die Heizung im Januar aus, kann der Mieter die Februar-Miete kürzen.

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